Nothilfeleistungen für abgewiesene Asylsuchende im Jahr 2016

Im letzten Jahr haben 10 614 Personen Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung bezogen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Nothilfe betrug 122 Tage. Die Kosten beliefen sich auf 69,5 Millionen Franken. Die Bezugsdauer als auch die Nothilfekosten sind gesamthaft zurückgegangen. Der Pilotbetrieb Zürich zeigte positive Wirkungen auch in der Nothilfe. Personen, die im Pilotbetrieb ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen hatten, bezogen deutlich seltener, dafür länger Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb.

Die Behandlungsstrategie des Staatssekretariats für Migration (SEM) besteht darin, voraussichtlich aussichtslose Asylgesuche in erster Priorität rasch und korrekt durchzuführen. Diese Praxis zeigt auch im Nothilfebereich Wirkung. Gegenüber dem Vorjahr kamen weniger Personen aus Ländern mit tiefer Schutzquote in die Nothilfe, namentlich aus Nigeria, Marokko, Algerien, Tunesien, Serbien und dem Kosovo. Mehr Beziehende kamen aus Eritrea, Afghanistan und Äthiopien, ein grosser Teil davon nach einem Nichteintretensentscheid im Rahmen des Dublin-Verfahrens.

Tiefere Nothilfekosten

Der Bund richtet den Kantonen für die Nothilfekosten seit 2008 pro rechtskräftigen Entscheid mit Ausreisefrist eine einmalige Pauschale von rund 6100 Franken aus. Diese Pauschale soll die Kosten decken, bis die Personen aus der Schweiz ausreisen. 2016 fällten die zuständigen Behörden mehr rechtskräftige Entscheide als im Vorjahr. Dementsprechend stiegen die Abgeltungen des Bundes im Bereich Nothilfe um 18 % auf rund 69,1 Mio. Franken. Gleichzeitig sind die Nothilfekosten in den Kantonen gegenüber dem Jahr 2015 um 1,1 % auf 69,5 Mio. Franken gesunken. Grund dafür war die höhere Anzahl von Dublin-Entscheiden.

Insgesamt wendeten die Kantone vom 1. Januar 2008 bis Ende 2016 506 Mio. Franken für Nothilfeleistungen auf. Vom Bund wurden sie für diese Aufgabe mit total 561 Mio. Franken abgegolten. Per Saldo übersteigen somit die Abgeltungen an die Kantone die Kosten um 55 Mio. Franken. Mit diesen Reserven sind künftige Nothilfeleistungen zu decken, welche Personen verursachen werden, deren Entscheid in den Jahren 2008–2016 rechtskräftig wurde.

Pilotbetrieb Zürich: Auswirkungen auf die Nothilfe

Der Pilotbetrieb Zürich hat sich positiv auf den Nothilfebezug ausgewirkt. Personen, die seit Januar 2014 im Pilotbetrieb ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen haben, beziehen deutlich seltener, dafür länger Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb.

Zwischen 2014 und Ende 2016 haben 11 Prozent aller ausreisepflichtigen Personen aus dem Pilotbetrieb im Durchschnitt 77 Tage Nothilfe beansprucht. Im Regelbetrieb bezogen im gleichen Zeitraum 41 % aller Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid Nothilfe, und dies während durchschnittlich 56 Tagen.

Letzte Änderung 13.07.2017

Zum Seitenanfang

Kontakt

Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003 Bern

Kontaktinformationen drucken

https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2017/2017-07-13.html