Nothilfe im Asylbereich: Weniger Bezüger und tiefere Kosten

Im letzten Jahr bezogen weniger abgewiesene Asylsuchende Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung als in den Vorjahren. Auch die Kosten sanken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft die Entwicklung der Nothilfekosten regelmässig zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Abgewiesene Asylsuchende müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton statt Sozial- nur noch Nothilfe (Sozialhilfestopp) nach Artikel 12 Bundesverfassung. Im Jahr 2018 bezogen insgesamt 7846 Personen Nothilfe. Das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahr. 35 Prozent der Nothilfebeziehenden stammten aus Eritrea, Äthiopien, Algerien, Georgien und Irak. Da der Ausreisevollzug bei diesen Herkunftsländern oftmals schwierig ist, wirkt sich das auch auf die Dauer des Nothilfebezugs aus. Die durchschnittliche Bezugsdauer pro Person stieg 2018 um 8 Tage auf insgesamt 145 Tage.

Ende 2018 galten 55 Prozent dieser Personen als Langzeitbeziehende. Dies bedeutet, dass sie seit mehr als einem Jahr Nothilfe bezogen. Damit ist innerhalb des letzten Jahres die Anzahl der Langzeitbeziehenden um 5 Prozentpunkte gesunken.

Tiefere Nothilfekosten

Im Jahr 2018 betrugen die Nothilfekosten 63 Mio. Franken. Im Vergleich zum Vorjahr sanken sie um eine halbe Million, was einem Rückgang von 0,8 Prozent entspricht. Dies ist primär auf eine tiefere Anzahl Nothilfebeziehende zurückzuführen. Die Durchschnittskosten von 52 Franken pro Tag blieben stabil.

Seit der Einführung des Sozialhilfestopps im Jahr 2008 richtet der Bund den Kantonen pro rechtskräftigem Nichteintretensentscheid oder negativem Asylentscheid mit Ausreisefrist eine einmalige Pauschale von durchschnittlich 6073 Franken für Nothilfekosten aus. Die Abgeltungen des Bundes sanken im Jahr 2018 auf 48 Mio. pro Jahr, was einem Rückgang von 9 Prozent entspricht.

Beschleunigung der Verfahren bedingt Anpassung der Nothilfepauschalen

Die beschleunigten Asylverfahren wurden am 1. März 2019 schweizweit in Kraft gesetzt. Bund und Kantone haben sich auf Nothilfepauschalen geeinigt, deren Höhe nach Verfahrenstyp (beschleunigtes, erweitertes oder Dublin-Verfahren) abgestuft ist. Gestützt auf die Asylverordnung überprüft das SEM in Zusammenarbeit mit KKJPD und SODK auch in Zukunft, ob die Pauschalen die Nothilfekosten der Kantone decken. Erste Ergebnisse der Auswirkungen auf den Bereich der Nothilfe werden im Sommer 2020 kommuniziert.  

Letzte Änderung 06.08.2019

Zum Seitenanfang

Kontakt

Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003 Bern

Kontaktinformationen drucken

https://www.bj.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2019/2019-08-06.html