Gestaffelt in Kraft getreten: 1. Juni 2019, 1. April 2020 und 15. Oktober 2023
Worum geht es?
Die Änderung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration soll der jüngsten Entwicklung des nationalen und internationalen Rechts und der Praxis im Migrationsbereich Rechnung tragen. Sie soll insbesondere:
- gewährleisten, dass das SEM bei einem Entscheid einer kantonalen Rekursbehörde die Wahl hat zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Beschwerdeweg, um die Erteilung einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie einen Vorentscheid der kantonalen Arbeitsmarktbehörden anzufechten;
- den Schutz von Prostituierten, die Opfer von Gewalt wurden, gewährleisten (vorübergehende Aufenthaltsregelung und Rückkehrhilfe);
- die Zielgruppe der Rückkehrhilfe aus Gründen der Kohärenz und Gleichbehandlung auf alle vorläufig aufgenommenen Personen erweitern, seien dies Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich.
- ein neues Informationssystem schaffen, das die Arbeitsprozesse der Migrations- und Strafbehörden im Rückkehrbereich (System eRetour) unterstützt, gewisse Zugänge zu bestehenden Systemen (C-VIS, ORBIS) erweitern und dem fedpol einen direkten Zugang zum API-System (Advance Passenger Information) gewähren;
- die Pflicht von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland, die Auslagen der von ihnen in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden zu übernehmen, im AuG und im Entsendegesetz regeln;
- im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen der Rechtsprechung und der letzten Schengen-Evaluation im Jahr 2014 Rechnung tragen, namentlich der Rückführungsrichtlinie;
- eine gesetzliche Vermutung in das Gesetz aufnehmen, wonach Flüchtlinge, die in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen, sich freiwillig unter den Schutz dieses Staates stellen.
- Am 22. Juni 2016 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren lief bis am 13. Oktober 2016 (Medienmitteilung).
- Am 2. März 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Medienmitteilung).
- Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament eine Änderung des AIG.
Dokumentation
Inkraftsetzung
Erste Teilinkraftsetzung
1. Juni 2019
Zweite Teilinkraftsetzung
1. April 2020
Abschliessende Inkraftsetzung
15. Oktober 2023
Botschaft
Schlussabstimmungstext
Vernehmlassungsverfahren
Letzte Änderung 15.10.2023