Zweite Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Bern. In Fürigen am Vierwaldstättersee hat gestern die zweite Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien stattgefunden. Dabei wurde von den Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union insbesondere die Ausgestaltung des Übergangsregimes behandelt. Mittels angemessener Übergangsfristen - analog zur Ausdehnung des Abkommens im Jahre 2006 - wird der Personenverkehr mit den beiden Staaten schrittweise und kontrolliert geöffnet.

Am Treffen wurden die Verhandlungspositionen beider Parteien näher erläutert. Rumänien und Bulgarien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. Die Schweiz bekräftigte, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nur schrittweise geöffnet werden soll. Die Übergangsfristen kommen - analog zur ersten Ausdehnung im Jahre 2006 - auch gegenüber Bulgarien und Rumänien zur Anwendung. Die bestehenden arbeitsmarktlichen Beschränkungen können während der gesamten Übergangsfrist weiter geführt werden. Weiter wurde über die Dauer der besonderen Schutzklausel (Ventilklausel) verhandelt. Die beiden Delegationen sind sich über den Grundsatz von Übergangsfristen sowie einer Schutzklausel einig geworden; deren Dauer bleibt noch Gegenstand von Verhandlungen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 7. November 2007 in Brüssel statt.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden Direktor des BFM, Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Letzte Änderung 26.09.2007

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