Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring: Abschluss des Pilotprojekts und Folgelösung

Bern. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK hat heute dem Bundesamt für Migration BFM seinen Tätigkeitsbericht zum Pilotprojekt "Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring" übergeben. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF führt das Monitoring gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag weiter. Sie wird in den kommenden Monaten die notwendigen Schritte für den Ausbau des Monitorings von Sonderflügen einleiten.

Der Kirchenbund hat seinen Tätigkeitsbericht heute an einer Medienkonferenz dem BFM übergeben. Die vom Kirchenbund für das Pilotprojekt eingesetzten fünf Beobachtenden begleiteten und dokumentierten insgesamt 10 Sonderflüge. Sie attestierten den Vollzugsbehörden eine professionelle Arbeitsweise. Handlungsbedarf zeigte sich allerdings bei Systemfragen: Beispielsweise bei der Information der Rückzuführenden über den Ablauf des Sonderflugs oder bei der Bereitstellung medizinischer Informationen.

Zentrales Element des Pilotprojekts war das vom Kirchenbund geleitete und moderierte Fachgremium. Darin vertreten waren ausserdem die Beobachtenden selbst, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten KKPKS, die Vereinigung der Migrationsämter VKM und die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH. Das Fachgremium diskutierte die Berichte der Beobachtenden, formulierte Empfehlungen und richtete sie an den aus Vertreter und Vertreterinnen von Bund und Kantonen zusammengesetzten Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug.

Nach Abschluss des Pilotprojekts wurden heute die Grundzüge der Folgelösung für das ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring präsentiert. Dieses wird inskünftig von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter NKVF gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag umgesetzt. Die NKVF ist dabei bedacht, das Fachgremium als erweitertes Forum fortzuführen. Der Kirchenbund wird neu Mitglied im künftigen Forum. Die NKVF wird in den kommenden Monaten die notwendigen Schritte für den Ausbau des Monitorings einleiten mit dem Ziel jeden Sonderflug zu begleiten.

In Anlehnung an die EU-Rückführungsrichtlinie vergab das Bundesamt für Migration BFM im Juni 2011 das Mandat für ein Pilotprojekt von sechsmonatiger Dauer für die Rückführungsbeobachtung von Sonderflügen an den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK. Das Pilotprojekt wurde planmässig Ende 2011 beendet.
  

Letzte Änderung 22.03.2012

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