Der Bund richtete den Kantonen 2012 für Nothilfekosten eine einmalige Pauschale von 6‘111 Franken pro Person mit rechtskräftigem negativem Entscheid oder Nichteintretensentscheid (NEE) aus. 2012 machten diese Beiträge des Bundes einen Gesamtbetrag von rund 98.5 Mio. Franken aus. Den Kantonen entstanden dabei Nothilfekosten in der Höhe von rund 74 Mio. Franken. Die Differenz zwischen den Beiträgen des Bundes und den Nothilfekosten in den Kantonen fliessen in die kantonalen Reserven.
Seit dem 1. Januar 2008 erhalten nicht nur Personen mit einem NEE, sondern auch Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid Nothilfe statt Sozialhilfe. Insgesamt wendeten die Kantone vom 1. Januar 2008 bis Ende 2012 213 Mio. Franken für Nothilfeleistungen auf. Vom Bund wurden sie für diese Aufgabe mit insgesamt 295.5 Mio. Franken abgegolten. Mit den Reserven müssen die Kantone künftige Nothilfeleistungen decken, welche Personen verursachen werden, deren Entscheid in den Jahren 2008 – 2012 rechtskräftig wurde. In der Periode 2008 – 2012 betrugen die durchschnittlichen Nothilfekosten pro Person und Tag 48 Franken, die durchschnittliche Bezugsdauer 161 Tage.
Letzte Änderung 12.09.2013