Bund und Kantone lancieren kantonale Integrationsprogramme 2014-2017

Bern. Bund und Kantone wollen die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in allen Lebensbereichen noch gezielter vorantreiben. Hierzu hat jeder Kanton ein kantonales Integrationsprogramm (KIP) für die Jahre 2014 bis 2017 entwickelt. In den Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen werden verbindliche Integrationsziele sowie Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Programme festgehalten.

Ende 2011 hatten sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Strategie für die Integrationsförderung geeinigt. Deren übergeordnete Ziele sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die gegenseitige Achtung und Toleranz und die chancengleiche Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am Leben in der Schweiz.

Zur Stärkung der Integration haben Bund und Kantone gemeinsam acht Förderbereiche definiert, in denen Massnahmen nötig sind. Diese reichen von der Erstinformation für neu eingewanderte Personen über die Sprache und Bildung, der frühen Förderung von Kindern, bis hin zum interkulturellen Dolmetschen oder der Integration in den Arbeitsmarkt – um nur einige Beispiele zu nennen. Für jeden dieser Förderbereiche wurden strategische Ziele festgelegt, etwa dass sich Migrantinnen und Migranten in einer Landessprache verständigen können oder, dass sie am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft teilnehmen. Auf dieser Basis hat jeder Kanton ein eigenes kantonales Integrationsprogramm (KIP) erarbeitet und sich mit dem Bundesamt für Migration auf kantonsspezifische, verbindliche Ziele und Indikatoren für die Jahre 2014-2017 geeinigt.

Eine erfolgreiche Integrationsförderung findet vornehmlich in der Schule, der Berufsbildung oder im Arbeitsmarkt statt, also in den Regelstrukturen. Entsprechende Massnahmen werden aus den ordentlichen Budgets der zuständigen Stellen finanziert. Dort aber, wo entsprechende Angebote fehlen oder nicht ausreichen, werden die Lücken durch spezifische Projekte, welche eine erfolgreiche Integration unterstützen, geschlossen.

Gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen

Bund und Kantone investieren gemeinsam jährlich rund 115 Millionen Franken in die kantonalen Integrationsprogramme. Dies entspricht knapp 15 Franken pro Einwohner. Auf der anderen Seite trägt eine erfolgreiche Integration dazu bei, Kosten zu sparen, beispielsweise im Sozialbereich. Die KIP stellen dabei sicher, dass die einzelnen Integrationsmassnahmen den regionalen und lokalen Bedürfnissen entsprechen und so die grösstmögliche Wirkung entfalten. Die Erreichung der Integrationsziele wird aufgrund der zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Indikatoren gemessen werden.
  

Letzte Änderung 28.02.2014

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