Fast-Track-Asylverfahren wird auf Guinea ausgeweitet

Bern. Guinea ist eines der Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz. Die Zahl der Asylgesuche guineischer Staatsangehöriger hat seit Sommer 2016 zugenommen, gleichzeitig haben diese erfahrungsgemäss einen sehr geringen Schutzbedarf. Deshalb hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 21. Februar 2017 beschlossen, das sogenannte Fast-Track-Verfahren neu auch für Asylsuchende aus Guinea anzuwenden. Es bezweckt die beschleunigte Behandlung schwach begründeter Asylgesuche von Personen aus Ländern mit geringer Schutzquote.

Seit dem zweiten Halbjahr 2016 stiegen die Asylgesuche von guineischen Staatsangehörigen in der Schweiz stetig an. 2016 stellten insgesamt 900 Personen aus Guinea ein Asylgesuch in der Schweiz (2015: 274 Gesuche), im Januar 2017 war Guinea mit 120 Asylgesuchen zweitwichtigstes Herkunftsland. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass seit Mitte 2016 sehr viele Menschen aus Guinea in Süditalien eintreffen.

Personen aus Guinea sind erfahrungsgemäss kaum schutzbedürftig im Sinne des Asylgesetzes. 2016 betrug die Anerkennungsquote (Asylgewährungen) 0 %, die Schutzquote (Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen) rund 2 %.

Nachhaltige Wirkung der beschleunigten Verfahren

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat 2012 die beschleunigte Behandlung schwach begründeter Asylgesuche von Staatsangehörigen aus Ländern mit geringer Schutzquote eingeführt. Zurzeit werden sogenannte 48-Stunden-Verfahren bei Asylgesuchen aus den visumsbefreiten Ländern Europas (insbesondere Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Mazedonien) sowie Kosovo und Georgien durchgeführt. Das sogenannte Fast-Track-Verfahren kam bisher bei Marokko, Nigeria, Tunesien, Algerien, Gambia und Senegal zur Anwendung. Als Folge der prioritären und beschleunigten Behandlung der Gesuche sank die Zahl neuer Asylsuchender aus Ländern mit sehr niedriger Schutzquote in der Schweiz nachhaltig. Auch in den beschleunigten Verfahren prüft das SEM jedes Asylgesuch sorgfältig und einzelfallweise.

Letzte Änderung 24.02.2017

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