Nothilfeleistungen für abgewiesene Asylsuchende im Jahr 2017

Im letzten Jahr bezogen in der Schweiz 8022 abgewiesene Asylsuchende Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Nothilfe betrug 137 Tage, die Kosten beliefen sich auf 56,9 Millionen Franken. Sowohl die Anzahl der Nothilfebeziehenden als auch die Nothilfekosten gingen zurück. Der Pilotbetrieb für die beschleunigten Asylverfahren in Zürich zeigte auch in der Nothilfe positive Wirkungen. Personen, die im Pilotbetrieb ihr Verfahren durchliefen, bezogen deutlich seltener Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb.

Im Jahr 2017 bezogen 8022 abgewiesene Asylsuchende sowie 785 Personen, die Mehrfachgesuche gestellt hatten, Nothilfe (wegen Doppelzählungen insgesamt 8499 Personen). Dies sind knapp 18 % weniger als im Vorjahr. 31 % der abgewiesenen Asylsuchenden stammten aus den fünf Ländern Eritrea, Äthiopien, Algerien, Irak und Afghanistan. Vier von zehn Personen waren zwischen 18 und 29 Jahre alt, sieben von zehn waren Männer. Im Jahr 2017 galten 3068 Personen oder 45 % der Personen, die Unterbringungs- oder Unterstützungskosten verursachten, als Langzeitbeziehende.

Tiefere Nothilfekosten

2017 fielen für abgewiesene Asylsuchende rund 56,9 Millionen Franken an Nothilfekosten an, weitere 6,5 Millionen für Personen mit Mehrfachgesuch, total ergibt dies rund 63,5 Millionen. Die Kosten haben gegenüber 2016 um rund 6 Millionen Franken abgenommen, was einem Rückgang um rund 9 % entspricht. Dies geht primär auf den Rückgang der Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger zurück. Zudem sind die Durchschnittskosten pro Tag von 53 auf 52 Franken gesunken. Hingegen nahm die durchschnittliche Bezugsdauer pro Person, die Nothilfe bezog, von 122 auf 137 Tage zu.

Der Bund richtet den Kantonen seit 2008 pro rechtskräftigem, negativem Asylentscheid mit Ausreisefrist eine einmalige Pauschale von durchschnittlich 6077 Franken für Nothilfekosten aus. 2017 fällten die zuständigen Behörden weniger negative Entscheide als im Vorjahr, dementsprechend sanken die Abgeltungen des Bundes im Bereich der Nothilfe um 25 % auf 51,9 Millionen Franken. Diese Abgeltungen sowie Reserven aus den Vorjahren sollen die genannten Kosten von 63,5 Millionen Franken abdecken. Die durchschnittlichen Kosten pro Entscheid lagen mit 5634 Franken tiefer als die einmalige Pauschale des Bundes.

Insgesamt wandten die Kantone 2008–2017 für Nothilfeleistungen 569 Millionen Franken auf. Vom Bund wurden sie dafür mit total 614 Millionen Franken abgegolten. Bei 20 Kantonen resultierten per Ende 2017 noch Reserven von insgesamt rund 128 Millionen Franken, während sechs Kantone Kostenüberschüsse von 83 Millionen Franken verzeichneten. Die Abgeltungen an die Kantone überstiegen die Kosten per Saldo somit um 45 Millionen Franken.

Pilotbetrieb Zürich: Auswirkungen auf die Nothilfe

Der Pilotbetrieb Zürich wirkt sich auch auf den Nothilfebezug positiv aus. Personen, die zwischen Anfang 2014 und Ende 2017 nach einem beschleunigtes Verfahren im Pilotbetrieb Nothilfe bezogen, taten dies zwar länger als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb. Hingegen benötigten deutlich weniger Personen Nothilfe, sodass im Pilotbetrieb markant tiefere Kosten anfielen. Nur 10 % aller ausreisepflichtigen Personen aus dem Pilotbetrieb beanspruchten im Durchschnitt 96 Tage Nothilfe. Im Regelbetrieb bezogen im gleichen Zeitraum 40 % der vergleichbaren Personen während durchschnittlich 61 Tagen Nothilfe.

Letzte Änderung 17.07.2018

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