Schweiz und Bangladesch formalisieren ihre Zusammenarbeit im Rückkehrbereich

Die Schweiz und Bangladesch haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr von Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, rechtlich geregelt. Damit verfügt die Schweiz nun mit 62 Staaten über Abkommen im Rückkehrbereich.

Insbesondere im Zuge der Migrationskrise von 2015/16 reisten auch zahlreiche Migranten aus Bangladesch über die zentrale Mittelmeerroute irregulär nach Europa. Die Zusammenarbeit mit diesem Staat gestaltete sich im Bereich der Wegweisung abgewiesener Asylbewerber für alle europäischen Staaten als schwierig.

Im Rahmen von bilateralen Treffen konnte die Schweiz nun die operationelle Zusammenarbeit mit Bangladesch im Rückkehrbereich rechtlich regeln. Bangladesch verpflichtet sich demnach, die Schweiz bei Identitätsabklärungen zu unterstützen und ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen zurückzunehmen. Grundlage für die operationelle Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung, die Bangladesch im September 2017 mit der Europäischen Union abgeschlossen hat. Darüber hinaus werden sich Experten der zuständigen Behörden regelmässig treffen, um eine korrekte Umsetzung des Abkommens sicherzustellen.

Weitere Verbesserungen im Rückkehrbereich

Die Schweiz ist mit einer Rückweisungsquote von knapp 60 Prozent eines der effizientesten Länder Europas im Bereich des Wegweisungsvollzuges. Entsprechend konnten die Vollzugspendenzen seit Herbst 2013 von 7293 auf 3949 Fälle per Ende 2018 reduziert werden. Insgesamt hat die Schweiz mit 62 Staaten Rückübernahmeabkommen, Migrationsabkommen oder Migrationspartnerschaften abgeschlossen.

Letzte Änderung 09.04.2019

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