Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR)

Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde 1951 gegründet mit Sitz in Genf. An der Spitze steht der Flüchtlingshochkommissar, der für die Leitung und Kontrolle des UNHCR verantwortlich ist.

Das UNHCR leitet und koordiniert internationale Hilfsmassnahmen zum Schutz von Flüchtlingen und sucht Lösungen für die Flüchtlingsprobleme auf der ganzen Welt.

Zu den Hauptaufgaben gehört der Schutz der Rechte und des Wohlergehens der Flüchtlinge. Jeder Mensch soll das Recht auf Asyl und Zuflucht in einem anderen Staat wahrnehmen können; dies mit der Option, freiwillig in die Heimat zurückzukehren, im Land zu bleiben oder in ein Drittland zu übersiedeln. In zahlreichen Ländern betreibt das UNHCR humanitäre Hilfsprogramme für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Rückkehrer.

Die Schweiz nimmt im UNHCR eine äusserst aktive Rolle ein und ist ein wichtiger Beitragszahler der Organisation. Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, dem UNHCR einen mehrjährigen finanziellen Beitrag in Höhe von 125 Millionen Franken für den Zeitraum 2019–2022 zu leisten. Dies soll dem UNHCR mehr Flexibilität in seiner Tätigkeit ermöglichen.

Das UNHCR ist ein unverzichtbarer Ansprechpartner bei Fragen im Bereich des Flüchtlingsschutzes. Für das SEM ist es eine der wichtigsten Organisationen in der Schweiz, aber auch in den Herkunfts- und Transitländern der Migranten und Asylsuchenden. Das SEM arbeitet unter anderem in den Bereichen Asylverfahren, Resettlement, Rückkehr, Integration und Staatenlosigkeit mit dem UNHCR zusammen. Zudem finanziert das SEM mehrere Projekte des UNHCR in den Herkunfts- und Transitländern.

Letzte Änderung 23.04.2021

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