Konformität bei der Umsetzung des BMVI

Die Umsetzung von Projekten im Rahmen des BMVI wird durch verschiedene europäische Regelungen sowie durch eine Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geregelt, die unter anderem die Verpflichtungen und Pflichten der Schweiz in Bezug auf Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Schutz der finanziellen Interessen der EU festlegt. Diese Regeln gelten für alle Länder, die am BMVI teilnehmen. Einige Regelungen sind in der Schweiz nicht anwendbar. Die Schweiz wendet in diesen Fällen ihre eigenen nationalen Gesetze und die ratifizierten internationalen Abkommen an.

Grundrechte

Das BMVI muss unter Achtung der Grundrechte wie Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Menschenrechte umgesetzt werden. Die kofinanzierten Projekte müssen sicherstellen, dass die Prinzipien der Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere müssen die Projekte den Normen entsprechen, die durch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und deren Protokolle anerkannten Rechte und Prinzipien, Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt sind, wodurch ein inklusiver und die Rechte respektierender Ansatz gewährleistet wird.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

In Bezug auf Menschen mit Behinderungen legen die Regelungen spezifische Anforderungen fest, um die Zugänglichkeit und Inklusivität der kofinanzierten Projekte zu gewährleisten. Die verantwortlichen Behörden müssen sicherstellen, dass die Investitionen keine zusätzlichen Barrieren für diese Menschen schaffen und dass die finanzierten Projekte ihre volle Teilhabe und Autonomie fördern. Dieser Ansatz zielt darauf ab, Hindernisse für die Teilnahme zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen mit europäischen Mitteln durchgeführten Massnahmen vollständig respektiert werden. Die Schweiz wendet die Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) an und ist daher verpflichtet, die im Rahmen dieses internationalen Instruments eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

Schutz der finanziellen Interessen der EU

Die Schweiz verpflichtet sich, Massnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Verwaltung der europäischen Mittel, die im Rahmen der Umsetzung des BMVI erhalten werden, sicherzustellen, und gegen Betrug sowie andere illegale Aktivitäten mit der gleichen Strenge vorzugehen, wie sie zum Schutz ihrer eigenen finanziellen Interessen angewendet wird. Die Schweiz muss das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über jeden Betrugsfall oder Verdacht auf Unregelmässigkeiten informieren, die die finanziellen Interessen der EU betreffen. Die Schweiz verpflichtet sich ausserdem, Prüfungen, Inspektionen und Kontrollen vor Ort, die von diesen Einrichtungen in der Schweiz durchgeführt werden, zu erleichtern.

Meldeverfahren

Die Schweiz verfügt über Massnahmen und Richtlinien, um eine effiziente Prüfung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Umsetzung der BMVI-Mittel sicherzustellen. Um Verstösse und Verletzungen (oder den Verdacht darauf) gegen die oben genannten Prinzipien sowie mögliche, potenzielle oder wahrgenommene Interessenkonflikte zu melden, gibt es mehrere Meldewege. Die Einzelheiten finden sich im Förderhandbuch zur finanziellen Unterstützung (siehe Link unten).

Verwaltungsbehörde

Um eine Beschwerde bezüglich der Verwaltung der Mittel einzureichen, wenden Sie sich bitte an: EUFonds@sem.admin.ch. Die an die genannte E-Mail-Adresse eingereichten Beschwerden werden von einem/einer Referent/in der Verwaltungsbehörde entgegengenommen und bearbeitet. Für Beschwerden, die vertraulich gegenüber der Verwaltungsbehörde eingereicht werden sollen, wird empfohlen, eine andere spezielle Meldeplattform zu nutzen (nachfolgend aufgelistet). Darüber hinaus ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, den BMVI Begleitausschuss über alle eingegangenen Beschwerden zu informieren, unabhängig von ihrer Art oder Schwere, um Transparenz und eine angemessene Nachverfolgung jedes Falls zu gewährleisten.

Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)

Die Verwaltungsbehörde empfiehlt, Beschwerden bezüglich der Verwaltungsbehörde und ihrer Verwaltung der Mittel im Rahmen des BMVI sowie alle Meldungen über finanzielle Unregelmässigkeiten oder Betrug direkt der Eidgenössischen Finanzkontrolle via Online-Meldeplattform der EFK zu melden.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Es ist auch möglich, anonym Betrug beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu melden. OLAF ist insbesondere zuständig für die Untersuchung von Betrugsfällen oder anderen schwerwiegenden Unregelmässigkeiten, die die öffentlichen Mittel der EU betreffen, sei es die Einnahmen oder Ausgaben der EU oder die Vermögenswerte der EU-Institutionen. Die Meldungen erfolgen online über ein anonymes Betrugsmeldesystem (mit sicherer Übermittlung von Dokumenten).

Dokumente

Links

Letzte Änderung 23.01.2025

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