Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung des Visumantragsverfahrens und die Erteilung von digitalen Visa (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?


Allgemein

Am 13. November 2023 verabschiedete die EU zwei neue Verordnungen betreffend die Digitalisierung des Verfahrens zur Beantragung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt und die Ausstellung von Visa in digitaler Form. Diese Verordnungen wurden der Schweiz am gleichen Tag als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert.

Am 8. Dezember 2023 verabschiedete der Bundesrat die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens. Die Umsetzung dieser Verordnung erfordert Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Der Bundesrat hat zudem die Vernehmlassung zum Umsetzungsentwurf eröffnet. Diese dauert bis am 22. März 2024. Ausserdem wird die Verordnung (EU) 2023/2685 betreffend das digitale Visumformat in die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204) aufgenommen. Diese Änderung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.


EU-Visumantragsplattform

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist eine EU-Datenbank, welche die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten in der ganzen Welt verbindet. Damit Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt elektronisch eingereicht werden können, wird eine EU-Visumantragsplattform errichtet. Diese wird mit einer Kopie des VIS verbunden. Die EU-Visumantragsplattform ermöglicht neben der elektronischen Einreichung von Visumanträgen durch Drittstaatsangehörige auch eine Vorabprüfung, ob der Antrag zulässig ist und welcher Schengen-Staat für dessen Bearbeitung zuständig ist. Sie dient ausserdem zur Eröffnung von Visumentscheiden und zur Überprüfung von Visa. Dieser neue Prozess soll die Einreichung von Visumanträgen und die Visumerteilung erleichtern. Die EU-Visumantragsplattform dürfte frühestens im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden. Die Schengen-Staaten haben nach der Inbetriebnahme sieben Jahre Zeit für die Anbindung.

Das AIG wird angepasst, indem die EU-Visumantragsplattform, die Zugriffsrechte der Behörden und beauftragten Dritten im Rahmen des Visumverfahrens sowie der Datenfluss zum nationalen Visumsystem ORBIS erwähnt werden. Zudem wird eine spezifische Regelung betreffend die Überprüfung der Echtheit der mit einem Chip versehenen Reisedokumente vorgeschlagen.


Visa in digitaler Form

Die digitale Form ist sowohl für Schengen-Visa als auch für nationale Visa vorgesehen. Dies erhöht die Sicherheit und ermöglicht letztlich die Abschaffung der Visummarke.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 13. November 2023 verabschiedete die EU die Verordnungen zur Digitalisierung der Visumanträge und zur Schaffung eines digitalen Visums.
  • Diese Verordnungen stellen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands dar und wurden der Schweiz am 13. November 2023 notifiziert.
  • Am 8. Dezember 2023 beschloss der Bundesrat, die Verordnung (EU) 2023/2667 unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen zu übernehmen, und notifizierte der EU seinen Beschluss.
  • Am gleichen Tag eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 und zur Änderung des AIG. Sie dauert bis zum 22. März 2024.
  • Am 8. Dezember 2023 genehmigte der Bundesrat die Übernahme der Verordnung (EU) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 betreffend das Visumformat und die damit verbundene Änderung der VEV.

Nächster Schritt

Auswertung der Vernehmlassung und Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat.

Dokumentation

Letzte Änderung 08.12.2023

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