Übernahme und Umsetzung der Änderungen des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Worum geht es?
Allgemein
Am 13. Juni 2024 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen. Sie wurde der Schweiz aber bereits im Vorfeld, am 24. Mai 2024, als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert.
Am 26. Juni 2024 genehmigte der Bundesrat die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717. Die Umsetzung dieser Verordnung erfordert Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Der Bundesrat hat zudem die Vernehmlassung zum Umsetzungsentwurf eröffnet. Diese dauert bis am 17. Oktober 2024.
Die Revision des SGK
Die Verordnung (EU) 2024/1717 ändert den Schengener Grenzkodex (SGK). So werden die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen präzisiert und ergänzt. Zudem werden verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeführt. Für diese Fälle wird die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vorgesehen. Schliesslich wird ein neues Überstellungsverfahren zur Bekämpfung der Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums eingeführt, welches es den Schengen-Staaten erlaubt, illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, welche im Rahmen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter an den Schengen-Staat, aus dem sie ausgereist sind, zu überstellen. Sowohl Asylsuchende als auch Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind von diesem Verfahren explizit ausgenommen.
Zugriff des Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf das neue nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS (N-ETIAS)
Unabhängig von den Änderungen, welche gestützt auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands vorgenommen werden, wird eine weitere Anpassung des AIG vorgeschlagen:
Das N-ETIAS dient der manuellen Bearbeitung der ETIAS-Gesuche durch die nationale ETIAS-Stelle, welche im Staatssekretariat für Migration (SEM) angesiedelt ist, und u.a. auch zur Konsultation nationaler und kantonaler Behörden im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen. Der Zugriff auf das N-ETIAS für die Bearbeitung und Beantwortung von Konsultationsanfragen ist derzeit dem fedpol und dem NDB vorbehalten. Im Verlauf der Projektarbeiten zur technischen Umsetzung von ETIAS wurde der Bedarf erkannt, dass die nationale ETIAS-Stelle in bestimmten Fällen auch das EDA konsultieren muss. Entsprechend soll die vorliegende Vorlage dazu genutzt werden, dass das EDA ebenfalls Zugriff auf das N-ETIAS erhält. Damit kann der Konsultationsprozess vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Redaktionelle Anpassungen im Bereich Grenze
Zudem werden – ebenfalls unabhängig von den Anpassungen im Rahmen der Übernahme und Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklung – einige redaktionelle Anpassungen im AIG bezüglich des Begriffs «Grenze» vorgenommen, um die Terminologie im AIG so weit wie möglich an den SGK anzugleichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 13. Juni 2024 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen.
- Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz bereits im Vorfeld am 24. Mai 2024 notifiziert.
- Am 26. Juni 2024 beschloss der Bundesrat, die Verordnung (EU) 2024/1717 unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen zu übernehmen, und notifizierte der EU seinen Beschluss.
- Am gleichen Tag eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 und zu den beiden Änderungen des AIG. Sie dauert bis zum 17. Oktober 2024.
Nächster Schritt
Auswertung der Vernehmlassung und Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat.
Dokumentation
Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
26. Juni 2024 bis 17. Oktober 2024
- Erläuternder Bericht (PDF, 624 kB, 26.06.2024)
- Vorentwurf Bundesbeschluss (PDF, 212 kB, 26.06.2024)
- Vorentwurf Notenaustausch Verordnung (EU) 2024/1717 (PDF, 161 kB, 26.06.2024)
- Vorentwurf Änderung AIG I (Zugriff EDA auf N-ETIAS) (PDF, 189 kB, 26.06.2024)
- Vorentwurf Änderung AIG II (redaktionelle Anpassung Begriff «Grenze») (PDF, 202 kB, 26.06.2024)
- Medienmitteilung vom 26. Juni 2024
Verordnungen (EU)
Letzte Änderung 26.06.2024