Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes

Worum geht es?

Im Frühling 2021 haben einzelne Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Vorwurf erhoben, in den Zentren des Bundes komme es zu Gewaltanwendung durch Mitarbeitende der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des SEM hat deshalb Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer die Gewährleistung der Sicherheit in den Zentren des Bundes untersucht. In seinem Bericht vom 30. September 2021 kommt er zum Schluss, dass in den Zentren des Bundes keine systematische Gewalt angewandt wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfiehlt jedoch Verbesserungen im Sicherheits- und Disziplinarbereich, welche teilweise auch Änderungen im Asylgesetz notwendig machen. Diese sind Gegenstand der Vorlage.

Was ist bisher geschehen?

Das Vernehmlassungsverfahren bezüglich dieses Rechtsetzungsprojekts endete am 3. Mai 2023.

Dokumentation





Letzte Änderung 03.05.2023

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