Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU: Konsequenzen für die Schweiz
Das Vereinigte Königreich (UK) ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Im Austrittsabkommen verständigten sich das Vereinigte Königreich und die EU auf eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020. Dies bedeutete, dass die bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bis am 31. Dezember 2020 auf das Vereinigte Königreich anwendbar blieben.
Seit dem 1. Januar 2021 kommt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU für das UK nicht mehr zur Anwendung. UK-Staatsangehörige gelten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als EU/EFTA-Staatsangehörige, sondern als Drittstaatsangehörige.
Bereits vor dem 1. Januar 2021 in der Schweiz anwesende UK-Staatsangehörige: Erworbene Rechte
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 25. Februar 2019 das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Es wird seit dem 1. Januar 2021 angewendet. Auf Basis dieses Abkommens behalten jene Schweizer/-innen und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ihre Aufenthaltsrechte (und andere Rechte), welche sie gestützt auf das FZA bis am 31. Dezember 2020 erworben haben. Der Familiennachzug bleibt gestützt auf dieses Abkommen auch nach dem 31. Dezember 2020 möglich.
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die nach dem 31. Dezember 2020 einwandern, können sich nicht auf das Abkommen über die erworbenen Rechte berufen (siehe unten).
Weitere Informationen zu UK-Staatsangehörigen, die über erworbene Rechte gestützt auf das FZA verfügen, finden Sie unter:
UK-Staatsangehörige mit erworbenen Rechten.
Neu in die Schweiz einreisende UK-Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2021: Erwerbstätigkeit
Neu einreisende UK-Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten möchten, sind seit dem 1. Januar 2021 ausländerrechtlich grundsätzlich Drittstaatsangehörigen gleichgestellt. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss vorgängig eine Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde beantragt werden. Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung finden Sie unter:
Zulassung von UK-Staatsangehörigen seit dem 1. Januar 2021.
Informationen für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit finden Sie unter «Aufenthalt»
und Informationen zur Einreise und den Visabedingungen sind unter «Einreise» zu finden.
Weitere Informationen
- FAQ Arbeit
-
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
Informationen rund um das Thema Arbeit und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
-
Beziehungen Schweiz-UK nach dem Brexit
Informationsportal Schweizerische Europapolitik (Abteilung Europa, STS-EDA)
-
Brexit: Auswirkungen auf die Personenfreizügigkeit
Informationsportal Personenfreizügigkeit FZA (EJPD und Abteilung Europa, STS-EDA)
-
FAQ Brexit (in Englisch)
Schweizerische Botschaft im Vereinigten Königreich
-
Soziale Sicherheit
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
-
Wirtschaftsbeziehungen CH-UK
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
-
Diplomanerkennung
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
-
Informationen zum Brexit für UK-Bürger (in Englisch)
Britische Botschaft in Bern
Rechtliche Grundlagen
-
Abkommen Schweiz-UK über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger
(BBl 2020 1085)
-
Befristetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (in Englisch)
(Services Mobility Agreement, SMA)
Rechtliche Grundlagen und eidgenössische Weisungen – Ausländerrecht
-
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
(SR 142.20)
-
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
(SR 142.201)
-
Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)
(SR 142.203)
- Weisungen zum Ausländerbereich
- Weisungen zum Freizügigkeitsabkommen (Weisungen VFP)
Rundschreiben
- Rundschreiben: Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 2007 (VZAE), Höchstzahlen für die Kontingentsperiode 2021 (PDF, 284 kB, 25.11.2020)
-
Rundschreiben: Brexit – Schutz der erworbenen FZA-Rechte UK-Staatsangehöriger (PDF, 374 kB, 14.12.2020)
Anwendung des Abkommens vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens (Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger)
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Letzte Änderung 01.01.2021