Dritte Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

(Medienmitteilung IMES)
Brüssel. In Brüssel hat heute die dritte Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer stattgefunden. Dabei erörterten die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union erneut die Frage der Übergangsregelung. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. November in Bern statt.

Am heutigen Treffen wurden die Verhandlungspositionen beider Parteien weiter diskutiert. Die Schweiz bekräftigte ihren Willen, die Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Mitgliedländer auszuweiten. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden soll. Auch die EU erlaubt ihren Mitgliedern, während maximal sieben Jahren bestehende arbeitsmarktliche Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, Lohnkontrolle) gegenüber den neuen Mitgliedländern weiter zu führen.

Mit dem Inkrafttreten ist – vorausgesetzt der Genehmigung durch das Parlament und im Falle eines Referendums durch das Volk – frühestens 2005 zu rechnen. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer als vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Letzte Änderung 20.10.2003

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