Am Mittwoch, 17.12.03, traf sich eine Vertretung des BFF und des UNHCR mit einer Delegation der hungerstreikenden iranischen Asylsuchenden in der kantonalen Geschäftsstelle des SRK in Zürich.
Die von den Hungerstreikenden gestellten Forderungen sowie die eingereichte Petition wurden zur Prüfung entgegengenommen. Das BFF wird die Dossiers der Hungerstreikenden in Zusammenarbeit mit dem UNHCR in den folgenden Wochen überprüfen. Ausgenommen davon sind die bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) hängigen Fälle.
Ganz allgemein gilt weiterhin: Wenn die Einzelfallprüfung ergibt, dass kein Asyl gewährt werden kann, wird die Wegweisung in den Iran verfügt, sofern diese zumutbar und zulässig ist.
Letzte Änderung 19.12.2003