Bisher hat das Bundesamt für Migration (BFM) namentlich folgende Personen aus Syrien, deren Asylgesuche abgelehnt worden sind, wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs in der Schweiz vorläufig aufgenommen:
- Kurden (inkl. „Staatenlose“ und Personen, welche die syrische Staatsangehörigkeit nicht besitzen)
- Refraktäre, Deserteure, illegal Ausgereiste und wegen gemeinrechtlicher Delikte gesuchte Personen.
Aufgrund neuester Erkenntnisse zur Lage in Syrien hat das BFM entschieden, dass der Wegweisungsvollzug für die erwähnten Personen in der Regel ab sofort wieder als zumutbar erachtet wird. Jedes Dossier wird jedoch individuell geprüft.
Die Änderung der Wegweisungspraxis für syrische Asylsuchende entspricht der Praxis der europäischen Staaten.
Letzte Änderung 25.04.2008
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