Personenfreizügigkeit: Entwicklung des Verhältnisses zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen

Bern. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit den EU 27/EFTA-Staaten im Jahr 2002 zeigt sich bezüglich der Zuwanderung in die Schweiz eine Tendenz: Während die Zuwanderung aus den EU 27/EFTA-Staaten zunahm, ging diejenige aus den Drittstaaten zurück. Ähnlich verhält es sich mit dem Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz.

Im Rahmen der Debatte um die Personenfreizügigkeit wird immer wieder auch das Verhältnis der Einwanderung aus dem EU 27/EFTA-Raum und aus Drittstaaten thematisiert.

Nachdem die Ausländerstatistik 2008 im Entwurf vorliegt, lassen sich folgende Feststellungen im Hinblick auf die Zuwanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus Drittstaaten (Länder, welche nicht zur EU 27/EFTA gehören) machen:

  • Nettoeinwanderung: Die Nettoeinwanderung (d.h. Wanderungsbilanz: Einwanderung minus Auswanderung) aus Drittstaaten ging zwischen 2002 und 2006 um 41,7 % zurück, d.h. von 31'804 auf 18'551. Bis Ende 2008 ist erneut ein Anstieg auf 25'758 zu verzeichnen, wobei dieser Anteil immer noch 19 % tiefer als die Nettoeinwanderung im Jahre 2002 liegt. Der Anstieg in den Jahren 2007/08 ist auf die grosse Nachfrage des Arbeitsmarktes angesichts der sehr guten Konjunktur zurückzuführen.
  • Bruttoeinwanderung: Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man nur die Bruttozuwanderung betrachtet (Zuwanderung ohne Berücksichtigung von Auswanderungen). Während im Jahr 2002 48'665 Personen einwanderten, ging diese Zahl bis ins Jahr 2006 auf 36'543 Personen zurück, um im Jahr 2008 wieder auf 44'036 anzusteigen. 
  • Bestand: Betrachtet man den Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung, ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten zwischen 2002 bis 2008 von 42 % auf 37,4 % zurückging. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil von Staatsangehörigen aus den EU 27/EFTA-Staaten von 58 % auf 62,6 % an. Die EU 27/EFTA-Staatsangehörigen verzeichneten im Jahr 2007 eine Zunahme von 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Angehörigen aus Drittstaaten nahm in derselben Periode um 0,1 % ab. Im Jahr 2008 stieg die ständige Wohnbevölkerung aus den EU 27/EFTA-Staaten um 6.8 Prozent an, diejenige aus Drittstaaten um 0,4 %.

Diese Zahlen zeigen somit auf, dass seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens am 1. Juni 2002 die Zuwanderung aus Drittstaaten zugunsten einer vermehrten Zuwanderung aus den EU 27/EFTA-Staaten zurückgeht, auch wenn 2007/08 konjunkturbedingt ein Anstieg der Zuwanderung aus Drittstaaten festzustellen ist.
Diese Entwicklung entspricht den Absichten des Bundesrates und des im neuen Ausländergesetz verankerten dualen Zulassungssystems, wonach die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften primär aus EU/EFTA-Staaten über das Personenfreizügigkeitsabkommen gedeckt werden soll. Aus Drittstaaten hingegen wird eine begrenzte Zahl von hochqualifizierten Personen und Spezialisten zugelassen, was nicht zuletzt im Interesse einer verbesserten Integration der ausländischen Bevölkerung liegt.

Dem Entwurf der Ausländerstatistik 2008 lässt sich zudem entnehmen, dass der Zuwanderungsgrund „Arbeit“ bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung an Bedeutung gewonnen hat und der Familiennachzug zurückgegangen ist: Zwischen 2005 und 2008 ist der Anteil von ausländischen Personen, welche zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, von 37,5% auf 50% gestiegen. Demgegenüber hat der Anteil des Familiennachzugs im gleichen Zeitraum von 39,2% auf 31,2% abgenommen.

Letzte Änderung 26.01.2009

Zum Seitenanfang

Kontakt

Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003 Bern

Kontaktinformationen drucken

https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2009/2009-01-26.html