Expertenkommission prüft Systemwechsel bei Nichteintretensentscheiden (NEE)

Bern. Im Rahmen der Vernehmlassung der Revision des Asyl- und Ausländergesetzes wurde von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern vorgeschlagen, anstelle des Nichteintretensverfahrens ein beschleunigtes materielles Verfahren vorzusehen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat eine Expertenkommission mit der Prüfung der rechtlichen und praktischen Auswirkungen bei Bund und Kantonen eines allfälligen Systemwechsels beauftragt.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Nichteintretensverfahren häufig mit einem gleich grossen Aufwand verbunden sind wie die materiellen Verfahren. Auch die mit der Einführung der entsprechenden Nichteintretenstatbestände erhoffte präventive Wirkung konnte nicht erzielt werden. Diese Beobachtung konnte insbesondere beim Nichteintretenstatbestand wegen fehlender Reise- oder Identitätsdokumente gemacht werden. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2008 der Sozialhilfestopp nicht mehr nur für Personen mit einem rechtskräftigen NEE sondern auch für Personen mit einem rechtskräftigen negativen materiellen Asylentscheid. Damit wurde eine der wichtigsten und wirksamsten Unterscheidungen zwischen Nichteintretenstatbeständen und materiellen Asylverfahren aufgehoben.

Eine allfällige Abschaffung des Nichteintretensverfahrens zugunsten eines materiellen Schnellverfahrens im Asylbereich würde einen grundlegenden Systemwechsel darstellen. Dieser hätte umfassende Anpassungen des AsylG und des AuG zur Folge. Aus diesem Grund wird eine Expertengruppe eingesetzt. In dieser sind unter anderem Bundesbehörden, Kantone, Rechtsexperten und Hilfswerke vertreten. Die Expertenkommission wird sich mit den Folgen des möglichen Systemswechsels bei Bund und Kantonen, insbesondere mit dem weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sowie mit den praktischen und finanziellen Auswirkungen auseinandersetzen.

Die erste Sitzung der Expertenkommission findet Anfangs September 2009 statt.

Letzte Änderung 25.08.2009

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