Ziel des Pilotprojektes ist ein Erfahrungs- und Informationsaustausch. Weiter soll den nigerianischen Beamten, die mehrheitlich der nigerianischen Antidrogenagentur angehören, ein Einblick in den schweizerischen Polizeialltag gewährt werden. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den operativ beteiligten Behörden, während das Bundesamt für Migration (BFM) für Koordination und Administration verantwortlich zeichnet.
Das Pilotprojekt wurde vom BFM in Zusammenarbeit mit der Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KSPD), den Polizeibehörden verschiedener Kantone sowie dem Grenzwachkorps (GWK) und den nigerianischen Behörden erarbeitet. In beratender Funktion ist daran auch das Bundesamt für Polizei (fedpol) beteiligt.
Die Migrationspartnerschaft Schweiz-Nigeria beachtet im Sinne eines umfassenden Ansatzes die Chancen und die Herausforderungen der Migration. Der Kampf gegen den Drogenhandel ist einer der Zusammenarbeitsbereiche, die im Memorandum of Understanding (MoU) von Februar 2011 vorgesehen sind.
Letzte Änderung 06.09.2011