Polizeikooperation Schweiz-Nigeria: Positive Bilanz zu den bisherigen Projekten

Bern. Die Polizeikooperation Schweiz-Nigeria zur Bekämpfung des Drogenhandels hat sich bewährt. Nun steht die dritte Projektphase an. In dieser wird es darum gehen, die Kommunikationswege zwischen den schweizerischen und den nigerianischen Behörden zu vereinfachen, um effizienter gegen Drogenhändler ermitteln zu können. Dies vereinbarten die Experten beider Länder bei einem Treffen in Zürich.

Im Herbst 2011 haben die Schweiz und Nigeria mit ihrer Kooperation im Kampf gegen den Betäubungsmittelhandel begonnen und ein erstes Projekt durchgeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde am 12. August 2012 ein zweites Projekt initiiert, das Ende Juli 2013 zu Ende geht. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit unterstützten bisher insgesamt 17 Polizeibeamte der nigerianischen Drogenbekämpfungsbehörde ihre Schweizer Kollegen beim Kampf gegen den Drogenhandel sowohl im Grenzwachkorps als auch in Polizeieinheiten verschiedener Kantone (Genf, St. Gallen, Tessin, Zürich und Zug). Dabei ging es vorab um den Austausch von Wissen und Strategien auf operationeller Ebene.

Einsatz von nigerianischen Beamten wirkt gewaltmindernd

Bei dem Treffen in Zürich zeigten sich beide Seiten über die bisherigen Fortschritte erfreut. Der Beizug von nigerianischen Polizeibeamten bei gemeinsamen Patrouillen sowie bei Befragungen von nigerianischen Drogenhändlern habe sich als geeignete Massnahme erwiesen, um die Gesprächsbereitschaft der Drogenhändler zu erhöhen und deren Gewaltbereitschaft zu senken. Die Mitarbeiter der nigerianischen Antidrogenagentur fielen bei ihren Einsätzen in der Schweiz durch Kompetenz und Integrität auf.

Beim Treffen wurde auch der Austausch von Informationen zwischen kantonalen Staatsanwaltschaften und Kantonspolizeien mit den nigerianischen Partnerstellen evaluiert. Dabei stelle sich heraus, dass die Kommunikationswege optimiert werden könnten. So kamen beispielsweise in der Vergangenheit zahlreiche Anfragen aus der Schweiz nicht bei der für die Anfrage zuständigen nigerianischen Instanz an und blieben deshalb unbeantwortet. Die Delegationen kamen deshalb überein, effizientere Kommunikationswege anzustreben. Künftig soll der Austausch von Informationen nicht nur über Interpol, sondern neu gleichzeitig auch direkt über die zuständigen Behörden geführt werden. Ausserdem entschieden die Delegationen, in der dritten Projektphase ab August 2013 auch Schweizer Beamte für ein- bis mehrwöchige Arbeitsaufenthalte nach Nigeria zu entsenden. Die Polizisten oder Staatsanwälte aus der Schweiz sollen die Situation vor Ort besser kennenlernen und damit den gegenseitigen Wissensaustauch vertiefen.

Die nigerianische Delegation bestand aus Mitgliedern der nigerianischen Antidrogenbehörde (National Drug Law Enforcement Agency NDLEA). Die Schweizer Delegation setzte sich aus Vertretern von Polizei und Staatsanwaltschaften aus verschiedenen Kantonen (St. Gallen, Zürich, Tessin, Aargau, Waadt) sowie Vertretern des Bundesamtes für Polizei (fedpol) und des Bundesamts für Migration (BFM) zusammen.

Letzte Änderung 25.04.2013

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