Syrerinnen und Syrer, deren Verwandte in der Schweiz leben (mit B- oder C-Bewilligung oder als Eingebürgerte), erhalten seit Anfang September einfacher ein Einreisevisum in die Schweiz. Diese Massnahme hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), angesichts der dramatischen Situation in Syrien beschlossen, um gefährdeten Personen mit Bezug zur Schweiz eine legale Ausreise aus der Krisenregion zu ermöglichen. Die Zahl der syrischen Staatsangehörigen, welche in der Schweiz leben und deren Verwandte (Ehegatten, Kinder und Eltern) aufgrund der Visaerleichterung einreisen können, beträgt rund 1600 – dazu kommen rund 400 schweizerische Staatsbürger syrischer Abstammung.
Eine erste Bilanz zeigt, dass diese Neuerung einem grossen Bedürfnis entspricht: Insgesamt haben die vier Schweizer Vertretungen in Beirut, Ankara, Ammann und Istanbul 850 Menschen, die aktuell in der Krisenregion leben und vom Bürgerkrieg betroffen sind, ein Visum ausgestellt. Die meisten Visa wurden erwartungsgemäss in Beirut (Libanon) erteilt. Bei den anderen Vertretungen wurde bisher kein relevanter Anstieg solcher Gesuche verzeichnet.
Es ist schwer abzuschätzen, wie viele syrische Visagesuche in den nächsten Monaten noch gestellt werden. Das Bundesamt für Migration analysiert die Lage kontinuierlich und steht in engem Kontakt mit den betroffenen Auslandvertretungen. Bisher sind nur wenige Syrerinnen und Syrer mit Verwandten in der Schweiz in die Schweiz eingereist. Die Auslandvertretungen machen die Erfahrung, dass viele Personen zwar sicherheitshalber ein Visum beantragen, aber vorläufig in Syrien selbst oder im bisherigen Aufnahmeland ausharren und die weitere Entwicklung abwarten. Seit dem 11. Oktober 2013 wird die Einreise von syrischen Staatsbürgerinnen und -bürgern mit erleichtert erteilten Visa von den Grenzkontrollbehörden an den Flughäfen registriert. Seither sind erst 44 syrische Staatsangehörige in die Schweiz eingereist.
Unterkunft bei Verwandten
Die Behörden rechnen damit, dass ein Grossteil der in die Schweiz eingereisten Syrerinnen und Syrer zumindest in der ersten Zeit bei ihren Verwandtenunterkommt. Syrerinnen und Syrer, die nach Ablauf des Visums nach drei Monaten die Schweiz nicht freiwillig verlassen, müssen sich bei den kantonalen Behörden melden. Diese können, sofern eine Rückkehr aufgrund der aktuellen Lage immer noch unzumutbar ist, beim Bundesamt für Migration eine vorläufige Aufnahme beantragen, bis die Situation in Syrien eine Rückkehr ermöglicht.
Die aktuelle Situation zeigt, dass der grösste Teil der Flüchtlinge in der Region Syrien bleiben. Innerhalb von Syrien sollen über 4 Millionen Vertriebene leben. Von den über 2,1 Millionen Menschen, die das Land seit Ausbruch des Krieges verlassen haben, halten sich rund 90 Prozent in der Region auf. 75 Prozent der Flüchtlinge sind Frauen und Kinder.
Letzte Änderung 18.10.2013