Gemäss Bundesratsbeschluss vom März 2015 sollen im Verlauf der nächsten drei Jahre schrittweise bis zu 3000 schutzbedürftige Personen aus der Krisenregion in die Schweiz einreisen und hier Schutz finden. Die ersten maximal 1000 Personen sollen noch in diesem Jahr aufgenommen werden – der Bundesrat wird im Herbst eine erste Bilanz über die humanitäre Aktion ziehen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist für die Umsetzung derselben zuständig, die Planung fand in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen statt und ist nun abgeschlossen. Die erste Flüchtlingsgruppe wird in diesem Sommer in der Schweiz erwartet.
Enge Zusammenarbeit mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge
Die mehrjährig angelegte Aufnahmeaktion umfasst zwei verschiedene Massnahmen: Zum einen sollen im Rahmen einer dauerhaften Neuansiedlung (Resettlement) 2000 Personen aus der Krisenregion in der Schweiz aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um besonders schutzbedürftige Menschen, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sind, sich in einer prekären Situation befinden und für die das Hochkommissariat eine Neuansiedlung als dringend notwendig erachtet. Die Personen erhalten in der Schweiz den Flüchtlingsstatus und durchlaufen deshalb kein ordentliches Asylverfahren.
Die Dossiers aller Flüchtlinge, die in die Schweiz einreisen sollen, werden dem Nachrichtendienst des Bundes unterbreitet. Ziel dieser Massnahme ist zu gewährleisten, dass die Schweiz keine Personen aufnimmt, die an Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen beteiligt waren oder die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Die Flüchtlinge werden gemäss geltendem Verteilschlüssel in allen Kantonen untergebracht. Im Jahr 2015 sollen 300 Personen mittels Resettlement-Programm einreisen.
Diese Aufnahmeaktion erfolgt parallel zum noch laufenden, im Jahre 2013 initialisierten Pilotprojekt und wird ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) erfolgen. Im Rahmen des Pilotprojekts haben bisher 325 Flüchtlinge Schutz in der Schweiz gefunden, zum Jahreswechsel soll die geplante Gesamtzahl von 500 Personen erreicht sein.
Familien sollen zusammenfinden
Weitere 1000 Schutzbedürftige sollen ein humanitäres Visum erhalten, um sicher in die Schweiz einreisen zu können – der grösste Teil von ihnen ebenfalls bereits in diesem Jahr. Diese Aktion richtet sich explizit an die engsten Familienangehörigen (Ehegatten und minderjährige Kinder) von Vertriebenen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen worden sind. Die Gesuche müssen beim Staatsekretariat für Migration (SEM) eingereicht werden, das sie nach einer positiven Vorprüfung an die zuständige Schweizer Auslandvertretung weiterleitet. Die visaberechtigten Personen organisieren ihre Einreise in der Regel selbst und werden bei Bedarf durch die Schweizer Vertretung oder das SEM unterstützt. Sie begeben sich direkt zu ihren Familien in den entsprechenden Kanton. Üblicherweise werden die nachgereisten Familienangehörigen ebenfalls in der Schweiz vorläufig aufgenommen und damit dem Kanton an seinen Anteil am Verteilschlüssel angerechnet.
Für die humanitäre Aufnahmeaktion gelten die üblichen Finanzierungsmodalitäten. Konkret bezahlt der Bund den Kantonen dieselben Sozialhilfe- und Integrationspauschalen, die sie auch für andere Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen erhalten. Die finanziellen Mittel für die Aufnahmeaktion sollen im Rahmen eines Nachtragskredits im Jahr 2015 und der Finanzplanung 2016 sichergestellt werden.
Letzte Änderung 11.06.2015