15. Gemischter Ausschuss Schweiz – EU: Austausch über Freizügigkeitsabkommen

Brüssel. Am Mittwoch sind in Brüssel die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union zum 15. Mal im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz – EU zusammengekommen. Sie haben sich zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des FZA ausgetauscht. Weiter hat die Schweizer Delegation die EU über den Stand der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Einwanderungssteuerung informiert.

Der Gemischte Ausschuss trifft sich im Grundsatz einmal jährlich, um die Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU zu erörtern. Beim diesjährigen Austausch erläuterte die Schweizer Seite unter anderem, wie sich die Kontingentierung für Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien auswirkt – der Bundesrat hatte im Frühling 2014 beschlossen, die entsprechende Übergangsbestimmung zu verlängern. Weiter ging es um Themen wie die gegenseitige Diplomanerkennung, die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden sowie den Gesetzesentwurf des Bundesrats, um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus der EU im Falle von Missbräuchen zu verhindern und den Vollzug des Ausländerrechts zu verbessern.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des Direktors des Staatssekretariats für Migration (SEM), Mario Gattiker, die EU-Delegation wurde vom Leiter der Abteilung Westeuropa im  Europäischen Auswärtigen Dienst, Gianluca Grippa, angeführt.

Information zum Stand der Arbeiten bei zwei Volksinitiativen

Die Schweizer Delegation hat zudem die EU darüber orientiert, wo die Arbeiten zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung von kriminellen Ausländern sowie zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) stehen.

Hinsichtlich der Ausschaffung von kriminellen Ausländern informierte sie, dass die Eidgenössischen Räte das Gesetz zur Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung am 20. März 2015 verabschiedet haben. Demnach sollen Ausländerinnen und Ausländer, die wegen eines schweren Delikts verurteilt wurden, künftig automatisch ausgeschafft werden,  in schweren persönlichen Härtefällen kann eine Ausnahme gemacht werden. Die Referendumsfrist gegen das Gesetz läuft bis zum 9. Juli 2015.

Bezüglich der neuen Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung erläuterte die Schweizer Delegation das auf drei Pfeilern beruhende Umsetzungskonzept des Bundesrates. Die Beschlüsse des Bundesrates beinhalten einen Entwurf für die entsprechende Revision des Ausländergesetzes, die Verabschiedung eines Verhandlungsmandates sowie verschiedene Massnahmen zur Förderung des einheimischen Arbeitskräftepotenzials. Das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf wurde am 28. Mai 2015 abgeschlossen. Zurzeit werden die Ergebnisse im Staatssekretariat für Migration ausgewertet.

Im Zusammenhang mit der Erläuterung des Verhandlungsmandates bekräftigte die Schweizer Delegation die Notwendigkeit, Verhandlungen über eine Anpassung des FZA zu führen. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatten am 2. Februar 2015 vereinbart, intensive Konsultationen zwischen der Schweiz und der Europäischen Kommission zu führen. Der Inhalt dieser Konsultationen war kein Thema am Gemischten Ausschuss.

Letzte Änderung 17.06.2015

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