SEM erteilt Mandat für die Rückkehrberatung in den Bundesasylzentren

Die bisherigen Partner in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) und im Testbetrieb Zürich werden die Rückkehrberatung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren für die neuen, beschleunigten Asylverfahren im nächsten Jahr übernehmen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beauftragt die Rückkehrberatungsstelle des Kantons Zürich mit der Beratung im Bundesasylzentrum Zürich und die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit der Beratung in den Bundesasylzentren Boudry (NE), Bern, Basel, Altstätten (SG) und Balerna-Novazzano (TI). Durch die Weiterarbeit mit den bisherigen Partnern stellt das SEM die bewährten Zuständigkeiten und Abläufe sicher, damit die beschleunigten Asylverfahren im nächsten Jahr erfolgreich umgesetzt werden können.

Gegenstand des Mandats ist die Sicherstellung, Organisation und Durchführung der Rückkehrberatung von Asylsuchenden in allen Bundesasylzentren im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs. Die Rückkehrberatung ist ein wichtiger Eckpfeiler für die beschleunigten Verfahren, die ab dem 1. März 2019 in allen sechs Asylregionen umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit den heutigen Partnern IOM in den Empfangs- und Verfahrenszentren und mit der Rückkehrberatungsstelle des Kantons Zürich im Testbetrieb Zürich ist erfolgreich und effizient. Das SEM möchte diese weiterführen und die bewährten Zuständigkeiten und Abläufe sicherstellen, damit die beschleunigten Asylverfahren erfolgreich umgesetzt werden können.

Die beauftragten Organisationen sorgen für eine umfassende, fachlich qualifizierte Rückkehrberatung der Asylsuchenden, die den Bundesasylzentren zugewiesen werden. Die Rückkehrberatung erfolgt durch vom SEM unabhängige Stellen und verhindert eine Vermischung von Verfahrens- und Rückkehraspekten. Das Ziel der Rückkehrberatung ist die Förderung der freiwilligen oder pflichtgemässen Ausreise der Asylsuchenden und deren Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihren Herkunftsländern. 

Das Mandat zur Rückkehrberatung in den Bundesasylzentren ist Teil des Monitorings zur Neustrukturierung und vorerst auf zwei Jahre befristet. Nach eineinhalb Jahren wird das SEM eine Evaluation durchführen, damit bei Bedarf die Zuständigkeiten und Abläufe angepasst werden können.

Letzte Änderung 28.06.2018

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