Aktualisiertes Rundschreiben des SEM an die Kantone zu den Lockerungsmassnahmen der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen per 11. Mai 2020

Am 24. März wurden die Kantone im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung des Coronavirus mit einem Rundschreiben zur Bearbeitung von Gesuchen für die  Erteilung von Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen sowie Meldungen im Rahmen des Meldeverfahrens gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen bedient. Im April 2020 haben die Kantone eine revidierte Version erhalten. Am letzten Freitag wurde ihnen eine neuerlich revidierte Fassung im Hinblick auf die Lockerungsmassnahmen an der Grenze per 11. Mai 2020 zugestellt.

Letzte Änderung 11.05.2020

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