In der Schweiz Asyl beantragen
Wer hat Anrecht auf Asyl?
Menschen, die in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, können in der Schweiz Asyl beantragen.
Wie kann ich ein Asylgesuch einreichen?
Ein Asylgesuch können Sie entweder an einem Grenzübergang oder in einem Bundesasylzentrum einreichen. Es ist nicht möglich, im Ausland ein Asylgesuch zu stellen.
Haben Sie bereits in einem anderen EU- oder EFTA-Staat ein Asylgesuch eingereicht, ist dieser Staat für Sie zuständig und Sie haben keine Aussicht auf Asyl in der Schweiz.
Wie wird entschieden, ob Sie Asyl erhalten?
Nachdem Sie Ihr Gesuch eingereicht haben, wird dieses eingehend und individuell geprüft. Im Normalfall dauert dies höchstens 140 Tage. Während dieser Zeit wohnen Sie in einem Bundesasylzentrum.
Geprüft wird insbesondere, ob Ihre Asylgründe glaubhaft sind und ob Sie gemäss schweizerischem Asylgesetz die Eigenschaft als Flüchtling erfüllen. Sie haben Anrecht auf einen kostenlosen Rechtsbeistand.
Was geschieht nach dem Entscheid?
Wird Ihr Asylgesuch abgelehnt, müssen Sie die Schweiz verlassen. Wird es angenommen, sind Sie als Flüchtling anerkannt. Sie dürfen arbeiten und werden bei der Integration in der Schweiz unterstützt.
Letzte Änderung 21.07.2023