Visumbestimmungen:
V
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines
Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 933 kB, 07.10.2024)
Letzte Änderung 15.08.2022