V17


Visumbestimmungen:

V17

Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Macao Special Administrative Region People’s Republic of China Passport (MSAR-Pass).

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber des Macao Special Administrative Region People’s Republic of China Travel Permit (MSAR-Travel Permit) mit dem Eintrag "Chinese" in der Rubrik "Nationality". In diesem Fall ist das Dokument ein chinesischer Pass (V).

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 956 kB, 02.09.2024)  

  

Letzte Änderung 15.08.2022

Zum Seitenanfang