Systemwechsel bei der Zuwanderung: Ja zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"

Bern, 09.02.2014 - Die Schweizer Bevölkerung hat die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" angenommen. Damit kommt es zu einem Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik der Schweiz. Die neuen Verfassungsbestimmungen verlangen, dass die Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente begrenzt wird. Der Bundesrat nimmt die Arbeiten zur Umsetzung des Volksentscheides umgehend an die Hand.

Die neuen Verfassungsbestimmungen sehen vor, dass die Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden. Diese Höchstzahlen und Kontingente gelten für sämtliche Bewilligungen im Ausländerrecht unter Einbezug von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie von Personen aus dem Asylbereich und sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz auszurichten. Unternehmen müssen bei der Einstellung von Arbeitskräften Schweizerinnen und Schweizer vorrangig berücksichtigen.

Der neue Verfassungstext lässt offen, wie gross die Kontingente sind, und wer sie nach welchen Kriterien festlegt und vergibt. Die Einzelheiten sind nun auf Gesetzesstufe zu regeln. Die neuen Verfassungsbestimmungen gewähren Bundesrat und Parlament für diese Umsetzung drei Jahre Zeit.

Weichenstellung mit weitreichenden Folgen
Für den Bundesrat ist das Resultat der Abstimmung Ausdruck eines Unbehagens gegenüber dem Bevölkerungswachstum der letzten Jahre. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), bezeichnete am Sonntag vor den Medien den Entscheid als grundlegende Weichenstellung, die mit weitreichenden Folgen verbunden sei. Der Verfassungstext sei sehr offen formuliert. Der Bundesrat werde dem Parlament so rasch als möglich einen Vorschlag für dessen Umsetzung unterbreiten. Da der neue Verfassungstext im Widerspruch stehe zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) werde der Bundesrat auch das Gespräch mit den zuständigen Gremien der EU und ihren Mitgliedstaaten aufnehmen, um über das weitere Vorgehen und die Aufnahme von Verhandlungen zu diskutieren. Auch für diese Verhandlungen gewähren die neuen Verfassungsbestimmungen drei Jahre Zeit.

Bundespräsident Didier Burkhalter erklärte am Sonntag, dass der Bundesrat in den nächsten Wochen die Möglichkeiten prüfen werde, wie die Beziehungen zur EU auf eine neue Basis gestellt werden können. Der Bundespräsident betonte gleichzeitig aber, dass das FZA und die anderen bilateralen Verträge in Kraft bleiben, bis allenfalls eine neue Rechtslage entstehe. Der Bundesrat werde nun analysieren, welche Folgen der mit dem heutigen Entscheid erfolgte Richtungswechsel auf die Schweizer Europapolitik haben wird.


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Guido Balmer, Informationschef EJPD, +41 31 322 40 40
Jean-Marc Crevoisier, Informationschef EDA, +41 79 763 84 10


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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 10.06.2024

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