Personenfreizügigkeit: Ventilklausel läuft aus

Bern, 30.04.2014 - Die Ventilklausel für Erwerbstätige aus 25 EU-Ländern läuft wie vorgesehen aus. Eine Möglichkeit zur Verlängerung sieht das Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) nicht vor. Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch die Revision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen und damit die Kontingente für die EU-17 und die EU-8 aufgehoben. Für Angehörige dieser Staaten gilt damit im Moment wieder die volle Freizügigkeit.

Der Bundesrat hatte die Ventilklausel im Jahr 2012 angerufen und Kontingente für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten eingeführt, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-8). Im Juni 2013 führte er auch Kontingente für Staatsangehörige der "alten" EU-Mitgliedstaaten (EU-17) wieder ein. Diese Beschränkungen laufen nun wie vorgesehen am 30. April (EU-8) respektive am 31. Mai 2014 (EU-17) aus. Die Möglichkeit, Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige dieser Staaten unter bestimmten Voraussetzungen während einer beschränkten Übergangszeit zu kontingentieren, war im FZA vorgesehen.

Für Staatsangehörige dieser EU-Staaten gilt jetzt wieder die volle Personenfreizügigkeit, sofern sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle antreten oder als Nichterwerbstätige über genügend finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügen. Bei Rumänien und Bulgarien, die der EU später beigetreten sind, gelten weiterhin Übergangsfristen. Der Bundesrat hat bis Ende Mai Zeit, über eine weitere Verlängerung dieser Frist zu entscheiden.

Systemwechsel beschlossen
Die Schweizer Bevölkerung hat sich am 9. Februar 2014 für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik der Schweiz ausgesprochen. Der Bundesrat erarbeitet bis Juni einen Vorschlag, wie die neuen Verfassungsbestimmungen umgesetzt werden können. Ende Jahr soll ein Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vorliegen. Bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung gilt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz wie bisher.


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Letzte Änderung 10.06.2024

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