Was ist das Projekt Papyrus?
Dabei handelt es sich um ein Projekt, das der Kanton Genf im Februar 2017 ins Leben gerufen hat. Die Operation Papyrus soll den Aufenthalt von Arbeitskräften, die keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzen, aber gut integriert sind und seit vielen Jahren im Kanton leben, regeln.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) begleitet diese Massnahme im Rahmen der geltenden Gesetzgebung. Als Zustimmungsbehörde prüft das SEM die Härtefälle, die ihm von den Genfer Behörden vorgelegt werden. Dabei gelten die im Ausländergesetz und in seiner Ausführungsverordnung festgelegten Bedingungen.
Das Projekt ist beim SEM insofern auf Interesse gestossen, als es Begleitmassnahmen vorsieht, die die Situation in besonders stark von Schwarzarbeit und Lohndumping betroffenen Branchen normalisieren sollen. So wurde ein Mechanismus eingeführt zur Kontrolle der Arbeitgebenden und der Arbeitsbedingungen in Branchen, die mitunter undurchsichtig sind; dies gilt insbesondere für die Hauswirtschaftsbranche.
Die Operation Papyrus, die in enger Zusammenarbeit zwischen den Partnern aus Verbänden und Gewerkschaften, dem kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration (OCPM) sowie dem kantonalen Amt für Arbeitsinspektion und Arbeitsbeziehungen (OCIRT) durchgeführt wird, ist auf zwei Jahre begrenzt und läuft noch bis Ende 2018. Danach wird das Projekt von der Universität Genf evaluiert.
Welche Kriterien sind massgebend?
Jeder Fall wird individuell und unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten geprüft. Die Operation Papyrus stellt keinesfalls eine kollektive Regularisierung oder Amnestie dar. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten hat die Schweiz nie eine kollektive Regularisierung von Migrantinnen und Migranten ohne gültige Aufenthaltspapiere oder eine Amnestie durchgeführt – und sie hat dies auch heute nicht vor.
Die Operation Papyrus richtet sich nach den Kriterien, die in den Gesetzesbestimmungen zur Regelung von Härtefällen festgelegt sind:
- Aufenthaltsdauer von zehn Jahren für Einzelpersonen, kinderlose Paare oder Paare mit Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind
- Aufenthaltsdauer von fünf Jahren für Familien mit schulpflichtigen Kindern
- Finanziell unabhängig (kein Bezug von Sozialhilfe)
- Respektierung der Rechtsordnung
- Gute Integration (namentlich Französischkenntnisse auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Welche Funktion hat das SEM?
Gemäss den ausländerrechtlichen Bestimmungen ist die Regularisierung von Sans-Papiers Sache des Bundes und insbesondere des Staatssekretariats für Migration. Das Gesetz räumt dem Bund die Möglichkeit ein, auf Antrag der kantonalen Behörden und in Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung an Personen zu erteilen, deren Grad der Integration und Dauer der Anwesenheit in der Schweiz den Verbleib in unserem Land rechtfertigen. In diesem Sinn begleitet das SEM das Projekt des Kantons Genf.
Das SEM ist seit 2015 im Gespräch mit den Genfer Behörden im Hinblick auf die Umsetzung der Operation Papyrus. Es begleitet das Projekt als Behörde, die der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Sans-Papiers zustimmen muss. Das SEM stellt auch die nötigen Ressourcen bereit, damit die Fälle in Bern in angemessener Frist bearbeitet werden können.
Neben der Regularisierung der betreffenden Sans-Papiers hat das SEM auch ein besonderes Interesse an den Begleitmassnahmen zum Projekt. Diese sollen insbesondere die Situation in der Hauswirtschaftsbranche normalisieren und Schwarzarbeit bekämpfen. Die Ergebnisse der Projektevaluation werden für die künftige Bearbeitung der Dossiers von Sans-Papiers sicherlich nützlich sein.
Letzte Änderung 07.07.2020