Ein Berufspraktikum im Ausland

Um jungen Berufsleuten die Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im Ausland zu ermöglichen, hat die Schweiz hat mit folgenden Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen:

Argentinien, Australien, Chile, Indonesien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA

Berufspraktika dienen der Weiterbildung, sie müssen im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Berufspraktikant/innen müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten.

Die Bewilligungsverfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Alle notwendigen Angaben dazu sowie zu den einzelnen Voraussetzungen eines jeden Landes finden Sie untenstehend in unseren Wegleitungen.

Letzte Änderung 04.03.2022

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