Für die praktische Umsetzung der Strategie der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management, IBM) hat das SEM in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden einen neuen Aktionsplan ausgearbeitet: den IBM-Aktionsplan 2027. Im Gegensatz zum bisherigen IBM-Aktionsplan 2014, der in Form eines statischen Berichts konzipiert wurde, ist der neue Aktionsplan dynamisch ausgestaltet. Um diese Anforderung zu erfüllen, ist er nur in elektronischer Form (auf dieser Website) verfügbar. Es wird kein gedrucktes oder druckbares Dokument mehr bereitgestellt. Dies ist nötig, damit der Aktionsplan laufend an die sich verändernden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit angepasst werden kann – was wiederum eine flexible Umsetzung und Dokumentation der Schwerpunkte der Grenzkontrollbehörden ermöglicht.
Der IBM-Aktionsplan 2027 erläutert alle Massnahmen, die umzusetzen sind, damit die in der Grenzverwaltungsstrategie festgelegten Ziele erreicht werden. Er wird regelmässig überarbeitet und an die Situation an der Front angepasst. Massgebend sind dabei insbesondere die aktuelle Lage im Migrations- und Sicherheitsbereich sowie andere Herausforderungen, mit denen die Grenzkontrollbehörden konfrontiert sind. Diese dynamische Umsetzung des Aktionsplans ermöglicht es, den aktuellen und künftigen Herausforderungen in der Grenzverwaltung umfassend und zeitgemäss Rechnung zu tragen. Dabei werden die Empfehlungen der Europäischen Union ebenso berücksichtigt wie die im vorhergehenden Aktionsplan gewonnenen Erkenntnisse.
Die zwei Grundpfeiler des IBM-Aktionsplans 2027 sind einerseits die Schlüsselmassnahmen und andererseits die Standardmassnahmen, die nachfolgend im Aktionsplan dargestellt sind.
Schlüsselmassnahmen
Schlüsselmassnahmen sind Massnahmen, die eine umfassende Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Behörden erfordern. Sie sind in praktischer und politischer Hinsicht von Bedeutung. Bei diesen Massnahmen fungiert die Steuergruppe Grenze als Auftraggeberin. Sie ist auch für die Projektsteuerung verantwortlich. Die Projektführung wird hingegen den federführenden Behörden übertragen. Um die angestrebten strategischen Ziele zu erreichen, wurden vier Schlüsselmassnahmen definiert und von der Steuergruppe Grenze genehmigt. Diese Massnahmen werden in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Massnahme | Zustän- digkeit |
Beteiligte | Strategisches Ziel |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
---|---|---|---|---|---|
reFRONT | SEM | Grenzverwaltungs- behörden der Kantone und des Bundes |
a2, a3, c3, e1, e2, e3, g1, i1, i2 | April 2020 | Q2 2023 - Abgeschlossen |
Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Grenzkontrollbehörden | |||||
Qualitätssicherungssystem für die Komponenten der integrierten Grenzverwaltung | SEM | Grenzverwaltungs- behörden der Kantone und des Bundes |
j1, k1 | 24.11.2021 | Q4 2023 |
Nationale Audits an den Schweizer Grenzen mit dem Ziel, Lücken zu erkennen und zu schliessen | |||||
Finanzierung (Überprüfung der Anreize zur Umsetzung des IBM-Aktionsplans 2027) | SEM | Grenzverwaltungs- behörden der Kantone und des Bundes |
n1 | 24.11.2021 | Q4 2022 - Abgeschlossen |
Analyse der finanziellen Anreize, die für die Umsetzung der IBM-Strategie 2027 verfügbar sind | |||||
Dispositiv für das Systemausfallmanagement | SEM | Grenzverwaltungs- behörden der Kantone und des Bundes |
i3 | 24.11.2021 | Q4 2022 - Abgeschlossen |
Schaffung eines nationalen Verzeichnisses der Sicherheitsprotokolle, die bei Cyberrisiken zur Anwendung kommen und insbesondere dazu dienen, Schwachpunkte zu erkennen und zu beseitigen |
Standardmassnahmen
Bei den Standardmassnahmen handelt es sich um Aufgaben und/oder zeitlich befristete Einsätze mit Projektcharakter, die ein Kanton durchführt, um die im IBM-Aktionsplan 2027 verankerten Ziele zu erreichen. Jede Grenzkontrollbehörde bestimmt eigene, innovative Standardmassnahmen, die sie zur Umsetzung der IBM-Strategie 2027 führt.
Eine Standardmassnahme ist also eine behördliche Aufgabe, die sich grundsätzlich nicht direkt aus einer Zuständigkeit oder einem ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag ergibt, sondern darüber hinaus geht. Dabei geht es nicht um Aufgaben des Tagesgeschäfts, die sowieso unerlässlich sind für die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags (z. B. Grenzkontrolle). Es kann sich aber durchaus um eine Aktivität handeln, die die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags verbessert, vereinfacht oder dauerhaft effizienter macht. Die Massnahme muss zeitlich befristet sein und gilt als abgeschlossen, wenn die Verbesserungen erfolgreich umgesetzt worden sind. Kurz gesagt handelt es sich um eine Aufgabe und/oder ein Unterstützungsprojekt mit dem Ziel, die Erfüllung der herkömmlichen Aufgaben der Grenzverwaltung zu erleichtern (beispielsweise das Projekt zur Einführung von ABC-Gates an den Flughäfen).
Standardmassnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Massnahme beinhaltet Aufgaben, Projekte und/oder zeitlich befristete Einsätze zur Umsetzung der in der IBM-Strategie 2027 verankerten Ziele.
- Sie hat Projektcharakter.
- Sie hat Innovationscharakter.
- Sie dient nicht zur Erfüllung eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags (Tagesgeschäft).
- Sie ermöglicht dauerhaft eine bessere, einfachere oder effizientere Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags.
- Sie ist zeitlich befristet.
Das SEM aktualisiert laufend die Liste der Standardmassnahmen gestützt auf die Beiträge der federführenden Behörden. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle des Aktionsplans aufgeführt. Die Kantone sowie die Bundesbehörden, die mit Kompetenzen im Bereich der Grenzverwaltung ausgestattet sind, sind verantwortlich für die Umsetzung und Führung der angekündigten Projekte. Sie erstatten dem SEM regelmässig Bericht. Wenn die Ankündigung eines Kantons oder einer Bundesbehörde zu einer Weiterentwicklung des dynamischen Aktionsplans führt, informiert das SEM die Öffentlichkeit aktiv über den Fortschritt der Projektarbeiten. Die Schlüsselmassnahmen und die Standardmassnahmen tragen gleichermassen zur Umsetzung der strategischen Ziele des IBM 2027 bei und bilden gemeinsam den IBM-Aktionsplan 2027.
Massnahme |
Zuständig- keit |
Beteiligte | Strategisches Ziel |
Projekt- beginn |
Projekt- ende |
---|---|---|---|---|---|
Überprüfung des Ausbildungskonzeptes |
BAZG | a2 | 01.07.2019 | 31.12.2023 | |
Das neue Ausbildungskonzept wird im Hinblick auf die Themen Grenzkontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. | |||||
Weiterführende Zusammenarbeit mit den kantonalen Partnerbehörden aufgrund vorgenommener Synergieanalyse | BAZG / Kantone | g1 | 01.01.2024 | 31.12.2026 | |
Die Zusammenarbeit zwischen dem BAZG und den kantonalen Behörden wird auf Grundlage der Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle und in Einklang mit der Zollgesetzgebung überprüft und wo nötig angepasst. Das Synergiepotenzial wird analysiert und die nötigen Anpassungen werden vorangetrieben. | |||||
Aufstockung des Frontex-Pools | BAZG | d1 | 01.01.2021 | 31.12.2027 | |
Rekrutierung von qualifizierten BAZG-Mitarbeitenden, um die Vorgaben der Frontex-Verordnung bis 2027 zu erfüllen. | |||||
Neues Grenzkontrollsystem | BAZG | i2 | 01.06.2020 | 31.12.2023 | |
Einführung eines neuen Grenzsystems per 2023 unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen. Umfassende Schulung der Mitarbeitenden. | |||||
Übernahme BMVI-Verordnung und Abschluss Zusatzvereinbarung BMVI | SEM | k1 | 01.01.2020 | 31.12.2024 | |
Die Schweiz übernimmt die BMVI-Verordnung als Schengen-Weiterentwicklung und schliesst mit der EU eine Zusatzvereinbarung über die Modalitäten ihrer Teilnahme am BMVI ab. | |||||
Verwaltungs- und Kontrollsystem BMVI |
SEM | k2 | 01.01.2021 | 31.12.2024 | |
Ein Verwaltungs- und Kontrollsystem für das BMVI wird erstellt. Dabei werden die Erfahrungen aus der Umsetzung des ISF berücksichtigt und der bürokratische Aufwand für die Projektnehmer möglichst gering gehalten. | |||||
Beteiligung in Schengen-Gremien im Bereich der Rückkehr | SEM | h2 | 01.01.2020 | 31.12.2026 | |
Durch die aktive Beteiligung in den Gremien auf europäischer Ebene erkennt die Schweiz frühzeitig Handlungsbedarf und ergreift Massnahmen. | |||||
Anwendbarkeit von EU-Rückkehrvereinbarungen für die Schweiz | SEM | EDA, BJ | h2 | 01.01.2020 | 31.12.2026 |
Durch gezieltes Lobbying gegenüber der EU und wichtigen Herkunftsstaaten stellt die Schweiz die Anwendbarkeit von EU-Rückkehrvereinbarungen (SOPs) sicher, um die Anzahl der Ausreisen zu erhöhen. | |||||
ETIAS | SEM | CH: BAZG, EDA, kantonale Migrationsämter, kantonale Polizeibehörden, fedpol, NDB, BVGer, EDÖB EU: Kommission, eu-LISA, Frontex, Europol |
i5 | 01.07.2019 | 31.12.2024 |
Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. | |||||
EES | SEM | CH: BAZG, EDA, kantonale Migrationsämter, kantonale Polizeibehörden (+ PTI, KKPKS), fedpol, EDÖB EU: Kommission, eu-LISA, Frontex, Europol |
i5 | 07.09.2016 | 31.12.2024 |
Mit dem Entry/Exit System (EES) wird Schengen-weit die Ein- und Ausreise sowie Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen (plus Biometrie und Angaben zur Person) für den Kurzaufenthalt in einem Dossier erfasst. Gleichzeitig mit EES wird der Schengener Grenzkodex angepasst, um moderne Infrastruktur (e-gates, Kioske) für die Personenkontrolle einsetzen zu können. | |||||
Interoperabilität IOP | SEM | BAZG, EDA, kantonale Migrationsämter, kantonale Polizeibehörden, fedpol | i5 | 01.03.2019 | 30.06.2025 |
Das Projekt IOP ermöglicht mit einer einzigen Abfrage auf zahlreiche informationssysteme zugreifen zu können um eine Person zu identifizieren. | |||||
SIS Wegweisung | SEM | BAZG, kantonale Migrationsämter, kantonale Polizeibehörden, fedpol | i5 | 04.03.2019 | 30.06.2023 |
Das Projekt hat zum Ziel die neuen Vorgaben der EU betreffend der Erfassung von ausgesprochenen Wegweisungsentscheiden im SIS sowie der Überwachung der darauf zu folgenden Ausreise umzusetzen. | |||||
ORBIS-EES | SEM | eu-LISA, ISC-EJPD, Grenzkontrollbehörden, DFAE | i5 | 01.04.2019 | 31.03.2024 |
Das Projekt hat zum Ziel, die rechtzeitige Umsetzung der Vorgaben von EES betreffend des nationalen Visumausstellungssystems (ORBIS) sicherzustellen und eine korrekte Umsetzung von EES zu erlauben. | |||||
VIS Recast | SEM | EDÖB, ISC, fedpol, EDA KD, EDA Protokoll, BAZG, Kantonale Polizeibehörden, kantonale Migrationsämter EU: Kommission, eu-LISA, Europol |
a1, c1, c2, f1, f2, h2, i1, i5, j2, k1, k2 | 01.01.2022 | 31.12.2024 |
Das VIS wird in den nächsten Jahren komplett erneuert. Mit VIS Recast soll die Interoperabilität des VIS mit den anderen grossen Informationssystemen der EU sichergestellt sowie Informationslücken durch einen besseren Informationsaustausch zwischen den Schengen Mitgliedstaaten geschlossen werden. Der Anwendungsbereich des VIS wird u.a. auf Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltsbewilligungen ausgeweitet. | |||||
Erneuerung System AFIS 2026 (Projekt AFIS2026) | fedpol | a3, i2, i5 | 01.10.2021 | 31.12.2026 | |
Automated Fingerprint Identification System:
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jMessage Handler Next Generation (Punt) | fedpol | a3, i2, i5 | 01.04.2018 | 31.03.2026 | |
Kommunikationsdrehscheibe für biometrischen Informationsaustausch:
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Erneuerung eDoc PKI | fedpol | SEM, BAZG, ISC-EJPD, armasuisse | a1, a3, e1 | 14.03.2018 | 31.12.2024 |
Die Public Key Infrastructure (PKI) für die Ausstellung und Kontrollen von digital signierten Reisedokumenten (inkl. Visa) bzw. Daten wird erneuert. | |||||
Interoperabilität IOP Bereich Polizei | fedpol | i5 | 30.09.2019 | 30.06.2025 | |
Systementwicklung. Die Schweiz stellt die erforderlichen Anbindungen der nationalen Systeme an die EU-Zentralsysteme sicher. | |||||
Passenger Name Record PNR | fedpol | a1 | 31.10.2017 | 31.12.2026 | |
Systementwicklung. Mittels PNR werden erkennbare Bedrohungen der Sicherheit identifiziert und auch im Rahmen von Grenzkontrollen erfolgreich bekämpft. Die unerwünschten Nebenwirkungen auf den legalen Reiseverkehr beschränken sich auf ein Minimum. | |||||
Ersatz / Erweiterung Grenzkontrollinfrastruktur | KAPO ZH | a1, a3, i1, i2 | 01.02.2020 | Q1 2026 | |
Ausbau der Grenzkontrollinfrastruktur um weitere Linien, Biometriesäulen, Kioske, Website, Ersatz der ABC-Gates, mobilen Schalter und Kofferlösung. | |||||
Ersatz Grenzkontrollsystem | KAPO ZH | a1, a3, i1, i2 | 01.02.2020 | Q2 2023 | |
Ersatz Grenzkontrollsystem per 2022 unter Berücksichtigung der zukünftigen EU-Anforderungen. | |||||
Erweiterung Grenzkontrollsystem | Kapo ZH | a1, a3, e1, i1, i2 | 01.02.2022 | Q1 2025 | |
Erweiterung des Grenzkontrollsystems mit EES, ETIAS, VIS-Recast, IOP, Eurodac III, etc. aufgrund der Schengenweiterentwicklung der BusinessCore Systeme. | |||||
Weiterentwicklung der Grenzkontrollinfrastruktur | Kapo ZH | a1, a3, i1, i2 | 01.06.2023 | Q4 2024 | |
Pilotierung von Remote Überwachungsarbeitsplätzen von e-Gate, Weiterentwicklung der Grenzkontrollschalter sowie der Grenzkontrollprozesse. | |||||
Ausbautätigkeiten | Kapo ZH | a3 | 01.12.2022 | Q4 2028 | |
Erweiterung der Grenzkontrollhalle aufgrund des erwarteten höheren Passagieraufkommens in den kommenden Jahren. Neubau GAC/BAC und somit eine Konzentration der Privatfliegerei auf einen Standort/Gebäude. |
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Organisation und Ausbildung | Kapo ZH | a1, a2 | 01.06.2022 | Q4 2028 | |
Erhöhung des Personalbestandes, Aus- und Weiterbildung des Personals im Hinblick auf die Neuerungen der Grenzkontrollsysteme, -infrastruktur und -prozesse. | |||||
BMVI - Nutzung von Fördergeldern | Kapo ZH | k1 | 01.07.2022 | Q4 2028 | |
Planung und Umsetzung einer möglichst effizienten und ressourcenschonenden Projektadministration. |
Massnahme |
Zuständigkeit | Beteiligte | Strategisches Ziel |
---|---|---|---|
Ausbau der Infrastruktur an den Flughäfen (ABC-Gates) | BAZG | a3 | |
Inbetriebnahme von zusätzlichen ABC-Gates per Ende 2022. | |||
Rechtliche Bestimmungen für Schengen-konforme Wegweisungsverfügungen | SEM | h1 | |
Die Anforderungen an die Wegweisungsverfügungen gemäss AsylG und AIG sowie den Ausführungsverordnungen entsprechen den Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie. | |||
Formulare von Wegweisungsverfügungen | SEM | Kantonale Migrationsämter | h1 |
Die Formulare der Wegweisungsverfügungen gemäss AsylG und AIG werden angepasst, damit sie den Vorgaben der EU-Rückführungsrichtlinie entsprechen. | |||
Entsendung zusätzlicher ILO | SEM | f3 | |
Eine zusätzliche ILO-Stelle wird in einem migrationsrelevanten Herkunfts- oder Transitstaat geschaffen. | |||
Abschluss Migrationsabkommen und -partnerschaften | SEM | f4 | |
Der Abschluss von mindestens zwei neuen Migrationsabkommen oder -partnerschaften bis Ende 2024 wird angestrebt. | |||
2D Barcode | SEM | fedpol, Grenzkontrollbehörden (fakultativ), EDA, Kantonale Migrationsämter | i5 |
Digitale Signatur für die Visumsvignette. Die Europäische Kommission sieht die Einführung eines digitalen Siegels für die einheitliche Visummarke vor. Die Schweiz muss nun die digitale Signatur bis zum Frühjahr 2022 realisieren. | |||
Einrichten einer Risikoanalysenzelle am Flughafen Genf | Internationale Polizei GE / BAZG | c2, c3, d1 | |
Es werden die materiellen Bedingungen geschaffen für die Einrichtung einer Risikoanalysenzelle der Polizei in Zusammenarbeit mit dem BAZG. Gesamtmanagement zur Bekämpfung von Dokumentenfälschung und Informationen zu Migrationsbewegungen. | |||
Schengener Informationssystem SIS Recast Bereich Polizei | i5 | ||
Weiterentwicklung SIS. Die Schweiz stellt die erforderlichen Anbindungen der nationalen Systeme an die EU-Zentralsysteme sicher. |
Strategische Ziele |
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a) Grenzkontrolle | |
a1) An allen schweizerischen Aussengrenzen werden illegale Grenzübertritte konsequent verhindert. Erkennbare Bedrohungen der Sicherheit werden identifiziert und auch im Rahmen von Grenzkontrollen erfolgreich bekämpft. Die unerwünschten Nebenwirkungen auf den legalen Reiseverkehr beschränken sich auf ein Minimum. | |
a2) Die Grenzkontrollbehörden verfügen über spezialisiertes und spezifisch ausgebildetes, professionelles Kontrollpersonal in angemessener Zahl und Durchhaltefähigkeit. | |
a3) Den Grenzkontrollbehörden steht eine an das Passagiervolumen angepasste technische und bauliche Infrastruktur zur Verfügung, die eine effiziente und rechtskonforme Grenzübertrittskontrolle ermöglicht. | |
b) Such- und Rettungseinsätze auf See | |
Kein strategisches Ziel | |
c) Risikoanalyse | |
c1) Die für die Risikoanalyse der Aussengrenze entscheidenden nationalen und kantonalen Behörden arbeiten nach den aktuellen europäischen Standards. Sie tragen mit ihren Ressourcen und Erkenntnissen zur Erstellung der nationalen Risikoanalyse bei. | |
c2) Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Analysten zur Anwendung der aktuellen europäischen Standards ist sichergestellt. | |
c3) Es besteht eine formalisierte, alle massgebenden Akteure beinhaltende nationale Risikoanalysestruktur mit definierten Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Bund und Kantone stellen die hierfür nötigen zusätzlichen Ressourcen auf ihrer jeweiligen Ebene bereit. | |
d) Frontex-unterstützte Schengen-Zusammenarbeit | |
d1) Unter Berücksichtigung des nationalen Eigenbedarfs ist die Verfügbarkeit von Grenzschutz-Experten zur Stärkung des Aussengrenzschutzes im Rahmen von Frontex-Einsätzen in quantitativer und qualitativer Hinsicht gewährleistet. | |
d2) Die Einsatzfähigkeit im Rahmen des Soforteinsatzpools zur Unterstützung anderer Schengen-Staaten im Falle eines besonderen und unverhältnismässigen Migrationsdrucks oder einer sonstigen besonderen und unverhältnismässigen Herausforderung ist gewährleistet. | |
d3) Die für die Durchführung der Schwachstellenbeurteilung erforderlichen Ressourcen stehen bereit und die dabei festgestellten Mängel an den Aussengrenzen der Schweiz werden konsequent behoben. | |
e) Inner- und zwischenstaatliche Schengen-Zusammenarbeit | |
e1) Alle in der Grenzverwaltung involvierten Behörden intensivieren die inner- und zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf allen Stufen in adäquater Weise. Um die Zusammenarbeit nachhaltiger und beständiger zu gestalten, wird diese vermehrt institutionalisiert. | |
e2) Der steigende Kooperationsbedarf im inner- und zwischenstaatlichen Bereich wird durch geeignete, ressourcenschonende Kooperationsformen abgefedert. | |
e3) Das Mandat, die Zusammensetzung und der Teilnehmerkreis der Steuergruppe Grenze werden so erweitert, dass das Gremium im gesamten Bereich der Grenzverwaltung verstärkt wirken kann. | |
e4) Die Teilnahme an zwischenstaatlichen Gremien richtet sich nach dem Interesse der Schweiz, wobei die Prioritäten vorgängig definiert und die Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden. | |
f) Aktivitäten in Drittstaaten | |
f1) Die Schweiz setzt sich auf europäischer Ebene für rechtliche Grundlagen im Visabereich ein, welche das legale Reisen vereinfachen und ein effizientes Instrument gegen irreguläre Migration und Gefahren für die innere Sicherheit darstellen. | |
f2) Die Schweiz antizipiert Digitalisierungstendenzen im Visumbereich und schafft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen mittel- bis langfristig das notwendige regulatorische und technische Umfeld für die operative Umsetzung digitaler Visumprozesse. | |
f3) Verbindungsbeamte (ALO, PA/Attachés EZV und ILO) werden lagebedingt eingesetzt um eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden der betreffenden Drittstaaten sowie mit dem internationalen Verbindungsnetzwerk sicherzustellen. | |
f4) Die Schweiz führt gezielt mit wichtigen Herkunfts- und Transitstaaten Migrationsdialoge und strebt die Formalisierung der Zusammenarbeit durch den Abschluss von Abkommen oder Partnerschaften an. | |
g) Kontrollen innerhalb des Schengen-Raumes | |
g1) Die Schweiz baut die innerstaatliche Kooperation zwischen den für die Grenzkontrolle in der Schweiz zuständigen Behörden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten weiter aus. | |
g2) Die Schweiz nutzt das Zolldispositiv weiterhin zur Erhöhung der Sicherheit im Grenzraum. | |
h) Rückkehr | |
h1) Der Inhalt der Wegweisungsverfügungen erfüllt schweizweit einheitliche Mindestanforderungen. | |
h2) Es werden Massnahmen geprüft, um allfällige Nachteile in der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit den Herkunftsstaaten, welche sich durch den Status als Schengen-assoziierter Staat ergeben, abzuschwächen bzw. zu eliminieren. | |
i) Einsatz moderner Technologien | |
i1) Das Kontrollpersonal arbeitet mit einheitlichen Systemen/Anwendungen zur Grenzkontrolle und zur ausländerrechtlichen Personenkontrolle im Inland. | |
i2) Grenzkontroll-, Polizei- und Migrationsbehördenverfügen über die technische Ausrüstung (z.B. mobile Abfragegeräte) und über ausgebildetes Personal, um die ihnen rechtlich möglichen Abfragemöglichkeiten auch praktisch nutzen zu können. | |
i3) Die kontrollrelevante Infrastruktur ist bestmöglich gegen jegliche Form von Cyberangriffen und Manipulationen gesichert, und es bestehen Vorsorgeplanungen für den Umgang mit Systemausfällen. | |
i4) Bei der Beschaffung kontrollrelevanter Infrastruktur werden mögliche Synergien mit Schengen-Staaten konsequent identifiziert und genutzt. | |
i5) Die Schweiz stellt die erforderlichen Anbindungen der nationalen Systeme an die EU-Zentralsysteme sicher. | |
j) Qualitätssicherungsmechanismen | |
j1) Die Schweiz verfügt über ein adäquates, weitere Komponenten der Integrierten Grenzverwaltung einschliessendes Qualitätssicherungssystem. | |
j2) Die Schweiz verfügt über ausgebildete und erfahrene Evaluations-Experten in allen Teilbereichen, die regelmässig an Evaluationen anderer Mitgliedstaaten teilnehmen. | |
j3) Die Schweiz überprüft ihre personellen und finanziellen Möglichkeiten, um vermehrt an Planung und Durchführung von Evaluationen anderer Schengen-Staaten teilzunehmen. | |
k) Solidaritätsmechanismen | |
k1) Das BMVI unterstützt die Verwirklichung der in der IBM-Strategie verankerten Ziele. | |
k2) Das nationale Managementsystem für das BMVI ist effizient, effektiv und schlank. Es verursacht bei den Projektnehmern ein Minimum an administrativem Aufwand. | |
k3) Für die Umsetzung der Massnahmen der integrierten Grenzverwaltung ab 2027 wird eine Alternative zur zwingenden Vorfinanzierung von Projekten geprüft. | |
l) Aktionsplan | |
l1) Der Aktionsplan ist angesichts der Dynamik von Umfeld und Einflussfaktoren ausreichend flexibel ausgestaltet und fokussiert sich dabei auf Massnahmen, die eine gewisse Tragweite bezüglich Abstimmungsbedarf und Wirkung aufweisen. | |
m) Steuerung | |
m1) Einsetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Steuergruppe Grenze sind gesetzlich zu regeln. | |
n) Finanzierung | |
n1) Die Schaffung von Anreizen bei der Umsetzung des IBM-Aktionsplans wird geprüft. | |
o) Kommunikation | |
o) Es werden konkrete Massnahmen getroffen, um Konzept und Inhalt der integrierten Grenzverwaltung innerhalb der involvierten Verwaltungen von Bund und Kantonen sowie auf der politischen Ebene besser zu verankern und bekannt zu machen. |
Monitoring und Rhythmus der Weiterentwicklung des Aktionsplans
Das Monitoring über die Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgt im gleichen Rhythmus wie die Sitzungen der erweiterten Steuergruppe Grenze. Diese finden grundsätzlich alle sechs Monate statt. An diesen Sitzungen sind die beteiligten Behörden gebeten, über den Fortgang ihrer jeweiligen Projekte zu berichten. Gegebenenfalls wird das SEM die Öffentlichkeit direkt auf seiner Website aktiv über die Entwicklungen im dynamischen Aktionsplan informieren.
Letzte Änderung 12.06.2023