Sie können als Drittstaatsangehörige grundsätzlich maximal für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen.
Sind Sie visumpflichtig, so gilt die Dauer des Aufenthalts, die auf dem Visum vermerkt ist.
Der Tag der Einreise zählt als erster Tag im Schengen-Raum, der Tag der Ausreise als letzter. Für die Berechnung gilt ein «gleitender» Zeitraum von 180 Tagen. Das bedeutet: An jedem beliebigen Tag wird rückblickend geprüft, wie viele Tage man in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum war. Man darf sich innerhalb dieses Zeitraums höchstens 90 Tage dort aufhalten. Wenn man 90 Tage am Stück nicht im Schengen-Raum war, darf man anschliessend wieder bis zu 90 Tage einreisen
Der Aufenthaltsrechner hilft Ihnen bei der Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer:
Aufenthaltsrechner (englisch)
Grafische Darstellung (gilt ebenfalls für den Aufenthalt von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen):
Beispiele zur Berechnung des Aufenthalts:
Beispiel 1 – 90 Tage am Stück:
- Einreise: 1. März (Tag 1)
- Aufenthalt: 1. März bis 29. Mai → 90 Tage im Schengen-Raum
- Ausreise: 29. Mai (Tag 90)
Danach muss man 90 Tage ausserhalb des Schengen-Raums bleiben, also vom 29. Mai bis 27. August.
- Früheste Wiedereinreise: 28. August
- Ab dann beginnt ein neuer Zeitraum, in dem man wieder bis zu 90 Tage bleiben darf.
Wichtig:
Wenn Sie nicht durchgehend bleiben, sondern z. B. mehrmals kurz einreisen, zählt jeder Aufenthaltstag innerhalb der jeweils letzten 180 Tage.
Man muss also ständig prüfen, wie viele Tage man in diesem Zeitraum bereits verbraucht hat (vgl. Beispiel 2).
Beispiel 2 – Einreise zu früh:
Aufenthalte bisher:
- 1. März – 29. Mai 2025 → 90 Tage vollständig genutzt
Neue geplante Einreise:
- 15. Juni 2025
→ Rückblick vom 15. Juni 2025, 180 Tage rückwärts gezählt:- Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis 15. Juni 2025 (180 Tage)
- Innerhalb dieses Zeitraums: bereits 90 Tage Aufenthalt (vom 1. März bis 29. Mai 2025)
Keine Einreise möglich am 15. Juni, da die vollen 90 Tage schon verbraucht sind.
Früheste erlaubte Wiedereinreise: am 28. August 2025, wenn die ersten Aufenthaltstage (ab 1. März) aus dem 180-Tage-Zeitraum herausfallen.
Beispiel 3 – mehrere Einreisen:
Aufenthalt 1:
- Einreise: 1. Januar
- Ausreise: 15. Januar
→ 15 Tage im Schengen-Raum
Aufenthalt 2:
- Einreise: 1. März
- Ausreise: 20. März
→ 20 Tage im Schengen-Raum
Aufenthalt 3:
- Einreise: 1. Mai
- Geplanter Aufenthalt: 1. Mai bis 15. Juni
→ 45 Tage geplant
Darf ich ab 1. Mai weitere 45 Tage bleiben?
- Rückblickend vom 1. Mai:
- 15 Tage (Januar)
- 20 Tage (März)
→ Bisher 35 Tage im Schengen-Raum innerhalb der letzten 180 Tage
- Geplante 45 Tage ab 1. Mai → 35 + 45 = 80 Tage
→ ✅ Erlaubt, da unter 90 Tagen
Letzte Änderung 12.10.2025

