Das SEM stellt keine Visa aus. Die Schweizer Auslandvertretungen sind für die Visumerteilung und -verweigerung zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier:
Wo und wie kann ich ein Visum beantragen?
Visumpflichtige Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA) müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen, um in die Schweiz einzureisen:
- Sie sind im Besitz eines gültiges Visum C (Schengen-Visum), eines gültigen Visum D (nationales Visum) oder eines gültigen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates (Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 1 MB, 28.08.2025));
- sie sind im Besitz eines anerkannten Reisedokuments, das vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde und mindestens drei Monate über das Datum der vorgesehenen Ausreise aus dem Schengen-Raum (für Besitzer von Visa C) bzw. bis zum Datum der Ausreise (für Besitzer von Visa D und Besitzer von Aufenthaltstiteln) gültig ist (das Ausstellungsdatum ist nur relevant für die Einreise in den Schengen-Raum);
- sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in der Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Staat(en);
- sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben;
- sie sind nicht im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben;
- sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar;
- sie sind nicht zu einer Landesverweisung oder einer Fernhaltemassnahme verurteilt worden.
Letzte Änderung 10.10.2025