Das unterzeichnete Abkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige werden formlos übernommen, wenn sie von einem Vertragsstaat rechtswidrig in den anderen eingereist sind. Dies gilt auch bei Verweigerung der Einreise durch den anderen Vertragsstaat. Ebenso wurde die Rückübernahme in Fällen der Staatenlosigkeit festgelegt. Das Vertragsergebnis entspricht dem europäischen Standard.
Um die Folgen der fehlenden institutionellen Einbindung der Schweiz in die Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der EU im Migrationsbereich abzuschwächen und um illegale Wanderungsbewegungen entgegenzuwirken, hat die Schweiz bereits mit allen Nachbarstaaten und vielen weiteren Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen.
Das Abkommen tritt am 9. Januar 2003 in Kraft.
Letzte Änderung 12.12.2002