Zweite Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

(Medienmitteilung IMES)
Basel. In Basel hat heute die zweite Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer stattgefunden. Dabei wurde von den Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union vor allem die Frage der Übergangsfristen behandelt: Mittels angemessener Fristen soll der freie Personenverkehr mit den neuen Ländern schrittweise und kontrolliert eingeführt werden . Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20. Oktober in Brüssel statt.

Am heutigen Treffen wurden die Verhandlungspositionen beider Parteien erstmals inhaltlich näher erläutert. Die erste Sitzung vom 16. Juli in Brüssel hatte einer ersten Auslegeordnung gedient. Die Schweiz bekräftigte, dass der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt auch gegenüber den neuen EUMitgliedländern nur schrittweise geöffnet werden soll. Auch die EU erlaubt ihren Mitgliedern,: während maximal sieben Jahren bestehende arbeitsmarktliche Beschränkungen gegenüber den neuen Mitgliedländern weiter zu führen.

Infolge der EU-Erweiterung wird die Schweiz neben dem Freizügigkeitsabkommen auch die übrigen bilateralen Abkommen auf die Wachstumsmärkte der EU-Neumitglieder ausweiten. Dies bewirkt eine bedeutende Öffnung des dank der Erweiterung auf 450 Millionen Personen anwachsenden EU-Binnenmarkts für die Schweizer Wirtschaft und ist damit für die Schweiz ein vorteilhafter Schritt und eine Chance. Durch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven. Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Letzte Änderung 10.09.2003

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