Fünftes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

Brüssel. Die Bilanz zum Freizügigkeitsabkommen ist auch im vierten Jahr positiv. Am 1. April wurde das Abkommen mit einem Protokoll auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Die Umsetzung des Abkommens resp. des Protokolls zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat zu keinen wesentlichen Problemen geführt. Dies wurde heute am Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz – EU in Brüssel bestätigt.

Die Bilanz der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU am 1. Juni 2002 fällt positiv aus; das Abkommen hat sich bewährt. Am 1. April 2006 wurde das Freizügigkeitsabkommen mit Zusatzprotokoll auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt. Auch die Umsetzung und Inkraftsetzung des Protokolls verlief ohne nennenswerte Probleme.

Diskutiert wurden punktuelle Fragen zur Umsetzung des Abkommens sowohl in der Schweiz als auch von Seiten der EU (z. B. die Frage der Visumerteilung für ausländische Familienmitglieder von Schweizerinnen und Schweizern, die sich in den EU-Raum begeben).

Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens (FZA) konstatierte der Gemischte Ausschuss einen Trend zu wachsenden Diskrepanzen zwischen den Bestimmungen des Abkommens und denjenigen des einschlägigen Gemeinschaftsrechts, dessen Entwicklung in diesem Bereich dynamisch vor sich geht. Indessen hielten beide Parteien fest, dass das FZA gut funktioniert. Betreffend die Anerkennung von Diplomen hat der Gemischte Ausschuss eine Untergruppe damit beauftragt, die Entwicklung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf eine allfällige Anpassung des FZA in diesem Bereich im Auge zu behalten.

Die Zuwanderung wird seit dem 1. Juni 2004 nur noch durch Höchstzahlen gesteuert. Die Übergangsperiode dauert noch bis zum 31. Mai 2007. Wie erwartet, wurden die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (15'000 pro Jahr für EU-15 Staatsangehörige) auch im vierten Jahr voll ausgeschöpft. Die 115'500 Kurzaufenthalterbewilligungen (EU-15) wwurden zu rund 83 % und damit stärker als im Vorjahr (68 %) ausgeschöpft. Gemessen an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung fiel die Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum weiterhin relativ hoch aus. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens ist die Zuwanderung insgesamt leicht zurückgegangen. Die Zuwanderung von Staatsangehörigen aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz hat sich etwas verstärkt, während jene aus den Drittstaaten abgenommen hat. Diese gegenläufige Tendenz entspricht dem Ziel der bundesrätlichen Ausländerpolitik. Die stärkste Zuwanderung erfolgt weiterhin aus Deutschland und Portugal.

Bereits vor dem Inkrafttreten des Protokolls – aber auch in den ersten zwei Monaten seit Inkrafttreten - zeichnete sich als vorläufige Entwicklung ab, dass die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen der neuen EU-Mitgliedstaaten nur wenig ausgeschöpft wurden, während die Kontingente für Kurzaufenthalter sehr stark nachgefragt wurden. Bei der starken Beanspruchung der Kurzaufenthalterkontingente dürfte die konjunkturelle Entwicklung (anziehende Beschäftigungsentwicklung) eine wichtige Rolle spielen. Wir stellen nach wie vor eine starke Nachfrage nach Hilfskräften in der Landwirtschaft, aber auch im Gastgewerbe und im Tourismus fest.

Letzte Änderung 06.07.2006

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