Wiedereinbürgerung von Eduardo Frei

Bern. Herr Eduardo Frei, der frühere Staatspräsident von Chile, ist eingebürgert worden. Herr Frei erfüllte alle Vorraussetzungen für eine Wiedereinbürgerung. Verschiedene Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes sehen vor, dass Personen, welche Wohnsitz im Ausland haben, ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung stellen können, wenn sie eng mit der Schweiz verbunden sind.

Bei der "engen Verbundenheit mit der Schweiz" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff. Für die Annahme einer engen Verbundenheit sind folgende Kriterien massgebend:

  • in der Schweiz verbrachte Ferien und andere Aufenthalte
  • Kontakte zu in der Schweiz lebenden Personen
  • Kontakte zu Auslandschweizerorganisationen oder -kreisen
  • Kontakte zu Auslandschweizerinnen und -schweizern
  • Tätigkeit für ein schweizerisches Unternehmen oder eine Organisation im In- oder Ausland
  • Fähigkeit, sich in einer schweizerischen Landessprache oder einem schweizerischen Dialekt zu verständigen
  • Interesse für das Geschehen in der Schweiz und Grundkenntnisse über Geografie und politisches System der Schweiz

Ob die Voraussetzungen einer engen Verbundenheit erfüllt sind oder nicht, ergibt sich aus einer Gesamtwürdigung in jedem konkreten Einzelfall.

Herr Eduardo Frei Ruiz-Tagle hat am 31. Juli 2008 bei der Schweizer Vertretung in Santiago de Chile ein Gesuch um Wiedereinbürgerung eingereicht. Gemäss üblicher Vorgehensweise wurde ein ausführliches Gespräch mit dem Gesuchsteller geführt. Anschliessend wurden die vollständigen Unterlagen dem Bundesamt für Migration übergeben.

Der Heimatkanton St. Gallen wurde vom Bundesamt für Migration, wie dies die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens angehört. Eine allfällige Information der Heimatgemeinde liegt jeweils in der Kompetenz des betreffenden Heimatkantons.

Die Prüfung des Gesuchs um Wiedereinbürgerung ergab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, und namentlich die Kriterien der engen Verbundenheit erfüllt sind. Das Bundesamt für Migration konnte daher am 18. Dezember 2008 das Gesuch gutheissen. Dies liegt in der Bandbreite einer üblichen Verfahrensdauer für sehr gut dokumentierte Wiedereinbürgerungsgesuche. Die Wiedereinbürgerung von Herr Eduardo Frei Ruiz-Tagle erfolgte gegen eine kostendeckende Gebühr, die für alle Wiedereinbürgerungskandidaten gleich hoch ist.

Letzte Änderung 13.01.2010

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