Missbräuche von Visa aufdecken: Schweiz nutzt neues Instrument

Bern. Als einer der ersten Schengen-Mitgliedstaaten setzt die Schweiz ein neues Instrument ein, um den Missbrauch von Visa aufzudecken: Sie vergleicht die Fingerabdrücke von Asylsuchenden mit der zentralen europäischen Visumsdatenbank CS VIS. Dies ermöglicht eine raschere Identifikation von Asylsuchenden, die mit einem Schengen-Visum in die Schweiz eingereist sind.

Mit Hilfe des Fingerabdruckvergleichs kann festgestellt werden, welcher Schengen-Staat ein allfälliges Visum für die asylsuchende Person ausgestellt hat und aufgrund des Dublin-Assoziierungsabkommens für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist. Die rasche Identifizierung eines Asylgesuchstellers beschleunigt nach der Ablehnung eines Asylgesuchs auch die Papierbeschaffung und die Rückführung ins Heimatland.

Seit der Einführung am 12. Dezember 2012 gab es dank des neuen Verfahrens unter der Bezeichnung "Asyl-CS-VIS" in 87 Fällen einen Treffer. In den meisten dieser Fälle konnte dadurch rasch ein Dublin-Verfahren eingeleitet und die Prüfung des Asylgesuchs dem dafür zuständigen Staat übergeben werden.

Die Visumsdatenbank CS VIS ergänzt die europäische Datenbank EURODAC. In dieser werden neben den Asylsuchenden auch Personen erfasst, die sich illegal im Schengenraum aufhalten oder die beim illegalen Überqueren der Aussengrenze aufgegriffen wurden.

Grenzverwaltungsstrategie der Schweiz

"Asyl-CS-VIS" ist eine konkrete Massnahme zur Umsetzung der Integrierten Grenzverwaltungsstrategie der Schweiz, die der Bundesrat am 1. Juni 2012 verabschiedet hat. Daneben wurden bereits weitere Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration umgesetzt. So setzt die Schweiz seit November 2012 in drei ausgewählten Flughäfen in Drittstaaten Dokumentenberater, so genannte Airline Liaison Officer (ALO) ein. ALO sind Dokumentenspezialisten, die Luftverkehrsunternehmen bei der Dokumentenkontrolle beraten und schulen. Ziel dieser Massnahme ist es, die illegale Migration bereits in den Herkunfts- und Transitländern zu verhindern.

Eine Arbeitsgruppe des Bundes mit Beteiligung kantonaler Behörden erarbeitet zurzeit einen Aktionsplan zur vollständigen Umsetzung der Integrierten Grenzverwaltungsstrategie. Erste Resultate sind bis Ende 2013 zu erwarten.

Letzte Änderung 01.03.2013

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