Öffentliche Ausschreibung der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Bundesasylunterkünfte

Bern. Das Bundesamt für Migration BFM schreibt die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen für die Bundesasylunterkünfte aus. Die Ausschreibung wird heute publiziert. Die Eingabefrist beträgt 50 Tage. Das BFM strebt eine Marktöffnung an und bildet deshalb 5 Lose – die Dienstleister können für eine oder auch für mehrere Lose offerieren.

Die Ausschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und ist auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch einsehbar. Die Unterlagen enthalten ein ausführliches Pflichtenheft, das Muster eines Rahmenvertrags sowie Angaben zu den Qualitätsanforderungen und zum Controlling.

Die Ausschreibung der Betreuungs- sowie der Sicherheitsdienstleistungen findet gleichzeitig statt. Zwischen den beiden Aufträgen bestehen Berührungspunkte. Es ist deshalb wichtig, dass die Bereiche aufeinander abgestimmt sind.

Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien wird den Qualitätsmerkmalen ein hoher Stellenwert eingeräumt. So muss der Anbieter von Betreuungsdienstleistungen ein Betreuungs- und Beschäftigungskonzept einreichen. Für beide Bereiche ist ein Schulungs- und Weiterbildungskonzept nachzuweisen und der Qualifikation der Leitungspersonen wird ein grosser Wert beigemessen.

Das BFM will mit der Ausschreibung gewährleisten, dass möglichst viele interessierte Anbieter im Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungsmarkt offerieren können. Deshalb werden für die Dienstleistungen Lose nach Regionen gebildet. Ein Anbieter kann sich für eine oder mehrere Regionen bewerben. Die Einreichung eines Gesamtangebots ist aber ausgeschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass mehrere Anbieter zum Zug kommen.

Auch kleinere Anbieter haben eine Chance

Damit auch neu in den Markt eintretende Anbieter die Möglichkeit erhalten, an der Ausschreibung teilzunehmen und die entsprechenden Bewerbungsunterlagen auszuarbeiten, wurde die Eingabefrist von 40 auf 50 Tage verlängert. Erfahrung in vergleichbaren Aufträgen im Betreuungs- resp. Sicherheitsbereich wird vorausgesetzt, jedoch nicht spezifisch im Asylbereich.

Die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen der besonderen Zentren für renitente Personen sind in dieser Ausschreibung nicht enthalten. Voraussichtlich werden sich die Pflichtenhefte von den regulären Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen unterscheiden. Deshalb werden diese Vorarbeiten parallel voran getrieben und die entsprechenden Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt separat ausgeschrieben.

An der nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 einigten sich Bund und Kantone darauf, für die Durchführung der Asylverfahren in der Schweiz künftig mehrere Regionen zu bilden. Noch steht aber aus, welche Regionen es sein werden, der politische Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund kann auch das BFM die Regionen zurzeit nicht definitiv festlegen. Die Zuschläge an die Dienstleister erfolgen deshalb vorerst für zwei Jahre, mit Option auf Verlängerung.

Weiteres Vorgehen

Die Eingabefrist läuft bis zum 19. August 2013. Der Zuschlagsentscheid wird im Herbst 2013 gefällt. Das BFM wird aktiv kommunizieren, sobald konkrete Entscheide gefällt sind.

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Letzte Änderung 28.06.2013

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