Bund schreibt Mandat der Rechtsvertretung für Asyl-Verfahrenszentrum in Zürich aus

Bern. Der Bund will die Asylverfahren beschleunigen und hat vom Parlament die Kompetenz erhalten, die neuen, rascheren Verfahren in einer Testphase zu erproben. Bestandteil der neuen Verfahren ist ein ausgebauter Rechtsschutz für Asylsuchende. Das Bundesamt für Migration BFM schreibt nun das entsprechende Mandat für das Verfahrenszentrum des Bundes in Zürich (Testbetrieb) aus. Die Dienstleistung beinhaltet die Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden im Testbetrieb.

Die Ausschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und ist auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch einsehbar. Die Unterlagen enthalten ein ausführliches Pflichtenheft, einen Vertragsentwurf sowie Angaben zu den Qualitätsanforderungen. Der Zuschlag für das Mandat wird an einen einzigen Anbieter gehen. Es können sich aber mehrere Anbieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschliessen und gemeinsam offerieren.

Im Rahmen der Testphase für beschleunigte Asylverfahren eröffnet der Bund in Zürich ein neues Verfahrenszentrum. Asylsuchende Personen, deren Gesuch in dieser Testphase behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Das Bundesamt für Migration beauftragt einen unabhängigen Dienstleister mit dieser Aufgabe. Im Testzentrum sollen ab dem 1. Januar 2014 voraussichtlich bis zum 28. September 2015 bei rund 300 Beherbergungsplätzen jährlich etwa 1300–1400 Asylgesuche bearbeitet werden.

Der Anbieter sorgt für eine umfassende, fachlich qualifizierte Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden. Ein Kernelement der Beratung ist die Information der Asylsuchenden über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren. Die Berater und Rechtsvertreterinnen orientieren sich am Prinzip der Vorurteilslosigkeit, achten die Menschenwürde der asylsuchenden Personen und nehmen gegenüber asylpolitischen und religiösen Fragen eine neutrale Haltung ein.

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Letzte Änderung 19.07.2013

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