Das neu strukturierte Asylsystem hat sich sechs Jahre nach Inkrafttreten grundsätzlich bewährt. Bund, Kantone Gemeinden und Städte haben im Rückblick jedoch auch konkreten Handlungsbedarf identifiziert, der eine Weiterentwicklung des Systems notwendig macht. Zu diesem gemeinsamen Schluss kommen die drei Staatsebenen im Rahmen der Asylstrategie 2027.
Die drei Staatsebenen haben die Asylstrategie 2027 gemeinsam erarbeitet. Grundlage der Strategie bildet eine externe Analyse und daraus abgeleitet eine politische Synthese.
Bund, Kantone, Gemeinden und Städte bekennen sich darin zum heutigen Asylsystem und zur Integrationsagenda Schweiz. Sie anerkennen, dass sich die 2019 eingeführten beschleunigten Asylverfahren grundsätzlich bewährt haben, trotz Pandemie und hoher Belastung des Asylwesens. Sie stützen die heutige Aufgabenteilung und bekennen sich dazu, dass jede Staatsebene auch künftig die ihr im Gesetz zugeschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten verlässlich wahrnimmt und genügend Mittel dafür vorsieht.
Gleichzeitig haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte festgestellt, dass in verschiedenen Bereichen konkreter Handlungsbedarf besteht und das Asylsystem insbesondere in Phasen starker Belastung an Grenzen stösst und an Effizienz einbüsst. Sie werden deshalb das Asylsystem gemeinsam weiterentwickeln und verbessern.
An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben die drei Staatsebenen ein politisches Mandat mit konkreten Massnahmen verabschiedet – in den Bereichen Asyl, Sicherheit und irreguläre Migration, Schutzstatus S und Integration.
Je nach dem, ob die Massnahmen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf benötigen oder nicht, wird die Umsetzungsdauer unterschiedlich ausfallen.
Um diese Massnahmen geht es:
Damit weniger Personen, die nicht schutzbedürftig sind, die bestehenden Strukturen belasten, prüfen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ein vorgelagertes Verfahren. Damit sollen die Asylstrukturen von Personen entlastet werden, die keine Verfolgung geltend machen und somit nicht schutzbedürftig sind. Bevor das SEM ein Asylgesuch entgegennimmt, soll zunächst festgestellt werden, ob die Person tatsächlich um Schutz ersucht bzw. ob wirklich ein Asylgesuch vorliegt (vgl. Art 18 AsylG).
Zusätzlich ergreifen die drei Staatsebenen Massnahmen, um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen. Diese dauern teilweise deutlich länger als ursprünglich vorgesehen, was namentlich Kantone und Gemeinden belastet. Der Anteil von nicht-schutzbedürften Personen soll deshalb gesenkt werden, um die bestehenden Personal- und Infrastrukturressourcen gezielter für Schutzbedürftige einsetzen zu können. Dies führt auch dazu, dass weniger Personen ins erweiterte Verfahren kommen und die Asylverfahren effizienter und kostengünstiger werden. Damit soll auch eine wesentliche Reduktion der Verfahrenspendenzen erreicht werden.
Das System soll verbessert werden, damit die Herausforderungen bei einem raschen Anstieg der Asylgesuche schneller gemeinsam gemeistert werden können. Bund, Kantone, Gemeinde und Städte prüfen dafür unter anderem, wie sie sich gegenseitig mit Unterkünften unterstützen oder diese gemeinsam nutzen können. Es geht auch darum, den Bau von neuen Bundesasylzentren langfristig zu ermöglichen.
Bund, Kantone, Gemeinden und Städte prüfen Gesetzesanpassungen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystem im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Es geht um Anpassungen im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen und um die Prüfung, wie ein allfälliges Aufenthaltsrecht bei schwer oder wiederholt straffälligen Personen umgehend entzogen werden kann.
Zudem wollen die drei Staatsebenen die bestehende Taskforce gegen Intensivtäter gemeinsam weiterentwickeln.
Konzipiert vor der Neustrukturierung des Asylsystems soll der Schutzstatus S besser in das Gesamtsystem integriert werden. Dies etwa in Bezug auf Reisefreiheit, Erwerb und Sozialhilfe. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten auch klare Regelungen für die Aufhebung des Schutzstatus S oder den Übergang zum Status B nach fünf Jahren.
Die Integration von Geflüchteten verläuft insgesamt erfreulich, dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf – insbesondere bei der Integration von Frauen und jungen Erwachsenen. Mit gezielten Massnahmen wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erreichen, dass sich diese beiden Personengruppen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren können und deren Teilhabe an der Gesellschaft gefördert wird. Die drei Staatsebenen bekennen sich dafür weiterhin zur Umsetzung der Integrationsagenda und streben zugleich an, diese noch wirksamer und verbindlicher zu gestalten.
Dokumente
- Analyse des Gesamtsystems Asyl, Schlussbericht (Studie Ecoplan) (PDF, 1 MB, 10.09.2025)
- Stellungnahmen zur Analyse des Asylsystems (PDF, 4 MB, 28.11.2025)
- Asylstrategie 2027: Politische Synthese der Analyse (PDF, 308 kB, 28.11.2025)
- Asylstrategie 2027: Politisches Mandat (Eckwerte) (PDF, 213 kB, 28.11.2025)
Links
Letzte Änderung 28.11.2025