Arbeitsmarktintegration

Die Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit sowie die Arbeitsmarktintegration generell sind Förderbereiche der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) und ebenfalls Teil der Ziele der Integrationsagenda Schweiz (IAS).

Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Auftrag zur verbesserten Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Am 1. November 2023 erteilte der Bundesrat dem EJPD (SEM) den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem WBF (SECO, SBFI), den Sozialpartnern und den Kantonen weitere Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, um die Erwerbsbeteiligung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die ihm vorgeschlagenen Massnahmen genehmigt. Die Massnahmen betreffen sowohl Personen mit Schutzstatus S wie auch VA/FL und verteilen sich auf drei Bereiche: 1) Vermittlung in den Arbeitsmarkt, 2) Anerkennung von Potenzialen sowie 3) Sensibilisierung, Information und Kommunikation.

Stärkere Zusammenarbeit zwischen Integrationsförderung, Sozialhilfe und öffentlicher Arbeitsvermittlung

Eine der Massnahmen im Bereich 1) Vermittlung in den Arbeitsmarkt betrifft die engere Zusammenarbeit zwischen der spezifischen Integrationsförderung (IF), der Sozialhilfe (SH) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV). Ziel der Massnahme ist es, die Zusammenarbeit der kantonalen Behörden an der Schnittstelle dieser Bereiche zu stärken und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Impulstagungen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

2024 hat auf Einladung von SEM/SECO die erste Impulstagung zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten für Fachpersonen aus Bund und Kantonen stattgefunden. Sie bot Gelegenheit im gegenseitigen Austausch die Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in diesem Bereich zu adressieren und zu diskutieren. Auf Basis der Ergebnisse der ersten Impulstagung wurde ein Entwurf der Handlungsempfehlungen erabeitet. An der zweiten Impulstagung 2025 wurde dieser mit Fachpersonen aus Bund und Kantone gespiegelt. Die Handlungsempfehlungen wurden inzwischen finalisiert und publiziert.

Handlungsempfehlungen als gemeinsame Vision von Bund und Kantone

Die Handlungsempfehlungen stellen ein gemeinsam zwischen Bund und Kantonen definiertes Zielbild dar. Sie sind im Sinne einer Checkliste zu verstehen und zeigen auf, wo die kantonalen und kommunalen Stellen ansetzen können, um die Zusammenarbeit weiter zu verbessern, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und bestehende Lücken zu schliessen. Der Prozess der Handlumgsempfehlungen wurde von SEM und SECO gesteuert. Die Erarbeitung erfolgte gemeinsam mit den Kantonen durch die Impulstagungen sowie im Rahmen der Kerngruppe Vermittlung und Kommunikation, in der die Fachkonferezen KdK, KID, VDK, VSAA, SODK und SKOS Einsitz haben. Die Empfehlungen sind ein Produkt einer gelebten interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ).

Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich Bildungs- und Arbeitsmarktintegration. Umgesetzt wird sie unter anderem, indem die Massnahmen aller drei politischer Ebenen in den Bereichen Bildung, Arbeits­losen- und Invalidenversicherung, Sozialhilfe und Migra­tion/Integration besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen, die für diese Bereiche zuständig sind.

Letzte Änderung 16.09.2025

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