Bund und Kantone haben 2014 die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) eingeführt, um die spezifische Integrationsförderung zu einem Gesamtpaket mit landesweit geltenden strategischen Zielen und Förderbereichen zu bündeln. Die Förderbereiche beziehen sich auf Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In den KIP zeigen die Kantone auf, wie sie die Ziele erreichen wollen.
Die Finanzierung der staatlichen Förderung im Rahmen der KIP ist in Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) geregelt.
Integrationsagenda
Mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben Bund und Kantone im Frühjahr 2019 die Voraussetzungen geschaffen, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rasch in der hiesigen Gesellschaft und im Berufsleben Fuss fassen können. Die IAS legt verbindliche Wirkungsziele und einen Integrationsprozess fest, der früh einsetzt und für alle Kantone gilt.
Letzte Änderung 29.09.2022