Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S

Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Damit die Betroffenen rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können, will der Bund insbesondere den Spracherwerb fördern. Deshalb hat der Bundesrat am 13. April entschieden, das Programm Unterstützungsmassnahmen für Personen mit einem Schutzstatus S einzusetzen.

Am 9. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Das Programm S wird somit ebenfalls bis am 4. März 2024 verlängert. Aus diesem Grund hat das SEM am 25. Januar 2023 das Rundschreiben «Programm S» vom 13. April 2022 teilweise revidiert.

Das Programm setzt den Schwerpunkt auf den Erwerb von Sprachkenntnissen, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Unterstützung von Familien und Kindern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt die Kantone mit einem finanziellen Beitrag von 250 Franken pro Person mit Schutzstatus S pro Monat (dies ergibt pro Jahr 3000 Franken pro Person). Nach der Zuweisung dieser Personen in einen Kanton ist die Umsetzung des Programms S und die Unterstützungsmassnahmen grundsätzlich Sache der Kantone. Diese verfügen heute über entsprechende Strukturen und Massnahmen im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP (Website KIP).

Diese werden gemäss festgelegten Schwerpunkten des Programms S im aktuellen Programm für Schutzsuchende mit Status S durch den Kanton eingesetzt. Dadurch ermöglicht der Kanton, dass die strategischen Ziele des Programms gemäss Integrationsagende soweit möglich weitergeführt werden.

Parallel dazu hat das SEM zur Unterstützung der Kantone ein Programm zur Stabilisierung und Ressourcenaktivierung für geflüchtete Personen mit entsprechendem Bedarf lanciert. Diese Massnahmen stehen ebenfalls für Personen mit Schutzstatus S offen. Die Ausschreibung zum Programm wurde auf der Webseite des SEM publiziert.

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Letzte Änderung 22.03.2023

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