In die Schweiz einreisen
Das Entry/Exit System (EES) wird seit dem 12. Oktober 2025 im gesamten Schengen-Raum schrittweise eingeführt.
Reisende werden gebeten, sich auf der offiziellen EES-Webseite der Europäischen Kommission zu informieren.
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im EES (Entry/Exit System) Daten über Sie bearbeitet wurden. Sie können Einsicht in Ihre Daten erhalten und sie gegebenenfalls berichtigen bzw. löschen lassen. Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu konsultieren.
ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) ist ein neues europäisches Reisegenehmigungssystem. Es funktioniert ähnlich wie das «Electronic System for travel authorization» (ESTA) der Vereinigten Staaten von Amerika oder die «Electronic Travel Authorisation» des Vereinigten Königreichs.
Staatsangehörige aus 59 Ländern müssen künftig vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum via Website der Europäischen Union oder mittels App eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung beantragen. Diese wird 20 Euro kosten und grundsätzlich 3 Jahre gültig sein.
ETIAS wird im letzten Quartal 2026 eingeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Reisende keine Vorkehrungen treffen. Die Europäische Union wird mehrere Monate vor Inkrafttreten von ETIAS über das genaue Datum informieren.
Weiterführende Informationen zu ETIAS sind auf der offiziellen ETIAS Website der Europäischen Union zu finden. Antworten auf häufig gestellte Fragen von Reisenden, Angehörigen von Reisenden, Reiseunternehmen und weitere bieten die FAQ.
Vorsicht: Im Internet gibt es zahlreiche Websites mit falschen Informationen zu ETIAS. Die einzigen Internetseiten mit verlässlichen Informationen ist jene der EU: ETIAS - European Union und des SEM Brauche ich ein ETIAS?
Wer darf in die Schweiz einreisen?
Die Regelungen zur Einreise hängen davon ab, welche Staatsbürgerschaft Sie haben, wie lange Sie sich in der Schweiz aufhalten möchten und weshalb. Grundsätzlich wird zwischen Personen aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaaten unterschieden sowie ob Sie in der Schweiz arbeiten möchten.
Brauche ich ein Visum?
Sind Sie Bürger oder Bürgerin eines EU- oder EFTA-Staats, können Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Kommen Sie aus einem anderen Land, können Sie in der Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nachschauen, ob Sie ein Visum benötigen. Haben Sie ein Visum der Kategorie C oder D eines anderen Schengen-Mitgliedsstaates, so gilt dieses im Rahmen seiner Gültigkeitsdauer auch für die Schweiz.
Wo und wie kann ich ein Visum beantragen?
Einen Visumsantrag können Sie in bestimmten Fällen online einreichen. Ob dies möglich ist, erfahren Sie in unserem Online-Visa-System. Ansonsten können Sie den Visumsantrag bei einer Schweizer Botschaft oder einem Schweizer Konsulat einreichen.
Es gibt zwei verschiedene Antragsformulare: Möchten Sie für weniger als 90 Tage in die Schweiz einreisen, reichen Sie den Antrag für ein Schengenvisum ein. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie das nationale Visum D beantragen.
Brauche ich ein ETIAS?
Mit ETIAS (Electronic Travel Information and Authorisation System) wird, ähnlich dem ESTA der Vereinigten Staaten und dem ETA des Vereinigten Königreichs, ein neues europäisches Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung beantragen müssen. Diese wird 20 Euro kosten und grundsätzlich 3 Jahre gültig sein.
Die Europäische Union legt den Zeitplan für die Einführung von ETIAS fest. Diese ist derzeit für das letzte Quartal 2026 geplant. Zurzeit können noch keine Anträge gestellt werden. Weiterführende Informationen sind auf der offiziellen ETIAS-Webseite der EU zu finden.
Letzte Änderung 31.03.2026